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Schlussbericht des Independent Committee of Eminent Persons (ICEP): Erklärung des Bundesrats

Erklärung des Bundesrats im Anschluss an die Veröffentlichung des
Schlussberichts des Independent Committee of Eminent Persons (ICEP)

Der Bundesrat hat von der Veröffentlichung des Schlussberichts des
Independent Committee of Eminent Persons (ICEP) Kenntnis genommen. Er dankt
den Mitgliedern des ICEP und insbesondere dessen Vorsitzendem, Paul A.
Volcker, für die geleistete Arbeit.

Der Schlussbericht des ICEP bildet den Abschluss einer rigorosen und
erschöpfenden Untersuchung, die sowohl auf schweizerischer wie auf
internationaler Ebene beispiellos ist. Die Untersuchung zielte darauf ab,
soweit möglich Vermögenswerte zu identifizieren und zurückzuerstatten,
welche von Opfern der Nazi-Verfolgung bei bestimmten Schweizer
Bankinstituten hinterlegt worden waren. Mit dem Bericht wird somit in der
Schweiz ein wesentliches Kapitel der Aufarbeitung der schmerzvollen und
komplexen Frage der nachrichtenlosen Vermögenswerte aus der Zeit des Zweiten
Weltkriegs abgeschlossen.

Der Bundesrat wird vom genauen Inhalt des Berichts mit Interesse Kenntnis
nehmen. Bereits jetzt nimmt er die Schlussfolgerung des ICEP zur Kenntnis,
wonach die Schweizer Banken keine diskriminierende Politik gegenüber ihren
Kunden jüdischer Herkunft und auch keinen systematischen pflichtwidrigen
Umgang mit Geldern von Opfern der Nazi-Verfolgung praktiziert haben.
Andererseits vermerkt der Bundesrat den im Bericht gewissen Banken zur Last
gelegten Mangel an Sensibilität und die mitunter wenig kooperative Haltung
gegenüber Personen, die in der Nach-kriegszeit auf der Suche nach
nachrichtenlosen Vermögenswerten waren. Indem die Banken mit der
Untersuchung kooperierten und deren Kosten vollumfänglich trugen, haben sie
ihren aufrichtigen Willen bezeugt, die Wahrheit hinsichtlich des Umfangs in
der Schweiz liegender nachrichtenloser Guthaben aus der Zeit des Zweiten
Weltkriegs zu ermitteln. Ausserdem hat die Schweizerische Bankiervereinigung
Richtlinien erlassen, um zu vermeiden, dass Vermögenswerte künftig
nachrichtenlos werden, und um die Suche nach solchen Vermögenswerten zu
erleichtern.

In diesem Zusammenhang ruft der Bundesrat in Erinnerung, dass zur Zeit ein
Entwurf zu einem Bundesgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte in
Ausarbeitung begriffen ist.

6.12.1999