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Änderungen in der europäischen Rundfunkordnung

MEDIENMITTEILUNG

Änderungen in der europäischen Rundfunkordnung

Mehr Schutz für das TV-Publikum

Der Bundesrat hat die Botschaft betreffend die Änderungen des
 Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen des Europarates
 verabschiedet. Neu wird unter anderem geregelt, dass die Allgemeinheit via
 Fernsehen freien Zugang zu wichtigen Sport- und Kulturereignissen haben
 muss. Das revidierte Übereinkommen ist bereits seit dem 14. September 1999
 für die Schweiz vorläufig anwendbar.

Die Schweiz hat das Übereinkommen des Europarates am 5. Mai 1989
 unterzeichnet; es soll in erster Linie garantieren, dass Fernsehprogramme
 aus Vertragsstaaten frei empfangbar sind. Die Revision trägt der rasanten
 Entwicklung im audiovisuellen Sektor und der kürzlich geänderten
 Fernsehrichtlinie der EU Rechnung. Für viele europäische Länder sind beide
 Vertragswerke massgebend.

In letzter Zeit nimmt die Tendenz zu, dass Pay-TV-Veranstalter
 Exklusivrechte von wichtigen Sport- oder Kultureignissen erwerben und sie
 nur noch einem kleinen zahlenden Publikum zugänglich machen. Dieser Praxis
 will das Übereinkommen einen Riegel schieben; analog zu den EU
-Vorschriften werden die einzelnen Vertragsstaaten Listen von Sport- und
 Kulturereignissen erstellen, die eine erhebliche gesellschaftliche
 Bedeutung haben (Fussballspiele der Nationalmannschaft, Cup-Final, das
 Eidgenössische Schwing- und Älplerfest etc.). Das UVEK ist zurzeit daran,
 eine Liste von Ereignissen auszuarbeiten, die im frei empfangbaren
 Fernsehen (Free-TV) gezeigt werden müssen.

Bern, 6. Dezember 1999

UVEK  Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskunft:

Silvia Neuenschwander, BAKOM, 032 327 54 27