Änderungen in der europäischen Rundfunkordnung
MEDIENMITTEILUNG
Änderungen in der europäischen Rundfunkordnung
Mehr Schutz für das TV-Publikum
Der Bundesrat hat die Botschaft betreffend die Änderungen des
Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen des Europarates
verabschiedet. Neu wird unter anderem geregelt, dass die Allgemeinheit via
Fernsehen freien Zugang zu wichtigen Sport- und Kulturereignissen haben
muss. Das revidierte Übereinkommen ist bereits seit dem 14. September 1999
für die Schweiz vorläufig anwendbar.
Die Schweiz hat das Übereinkommen des Europarates am 5. Mai 1989
unterzeichnet; es soll in erster Linie garantieren, dass Fernsehprogramme
aus Vertragsstaaten frei empfangbar sind. Die Revision trägt der rasanten
Entwicklung im audiovisuellen Sektor und der kürzlich geänderten
Fernsehrichtlinie der EU Rechnung. Für viele europäische Länder sind beide
Vertragswerke massgebend.
In letzter Zeit nimmt die Tendenz zu, dass Pay-TV-Veranstalter
Exklusivrechte von wichtigen Sport- oder Kultureignissen erwerben und sie
nur noch einem kleinen zahlenden Publikum zugänglich machen. Dieser Praxis
will das Übereinkommen einen Riegel schieben; analog zu den EU
-Vorschriften werden die einzelnen Vertragsstaaten Listen von Sport- und
Kulturereignissen erstellen, die eine erhebliche gesellschaftliche
Bedeutung haben (Fussballspiele der Nationalmannschaft, Cup-Final, das
Eidgenössische Schwing- und Älplerfest etc.). Das UVEK ist zurzeit daran,
eine Liste von Ereignissen auszuarbeiten, die im frei empfangbaren
Fernsehen (Free-TV) gezeigt werden müssen.
Bern, 6. Dezember 1999
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskunft:
Silvia Neuenschwander, BAKOM, 032 327 54 27