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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Genetische Untersuchungen

Gute Aufnahme des Gesetzesentwurfes über genetische Untersuchungen

Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

Der Bundesrat hat heute vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zum
Vorentwurf eines Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen
Kenntnis genommen. Weiter hat er das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement
beauftragt, ihm bis zum Frühling 2001 eine entsprechende Botschaft zu
unterbreiten. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 28. September 1998
bis zum 31. März 1999. Eingegangen sind 92 Stellungnahmen.

Grundsätzliche Zustimmung

Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst die Schaffung
eines Bundesgesetzes, das eine einheitliche Praxis der genetischen
Untersuchungen in der ganzen Schweiz gewährleistet. Grossmehrheitlich finden
die vorgeschlagenen Grundsätze Unterstützung, auch wenn zu Einzelfragen
zahlreiche interessante Anregungen eingereicht wurden. Die vorgeschlagenen
Lösungen werden als angemessen, klar, wirksam und ethisch gerechtfertigt
beurteilt. Einzelne Stellungnahmen dagegen bezeichnen den Vorentwurf als
ungenügend. Er biete keinen ausreichenden Schutz gegen die Folgen
genetischer Untersuchungen.

Hauptdiskussionspunkte

Vor allem die Vorschläge im Versicherungs- und Arbeitsbereich haben zu
lebhaften Diskussionen geführt. Zwar besteht Einigkeit darüber, dass
Versicherungen keine präsymptomatische Untersuchungen vor dem Abschluss von
Versicherungsverträgen verlangen dürfen. Dagegen gehen die Meinungen darüber
auseinander, ob in gewissen nicht-obligatorischen Versicherungszweigen die
Frage nach den Resultaten früherer Untersuchungen zulässig sein soll. Der
Vorentwurf will in gewissen Fällen bei Vorliegen strenger Voraussetzungen
den Zugang ermöglichen. Gewisse Vernehmlasser fordern indessen im Interesse
der Informationssymmetrie einen freien Zugang, während eine stattliche
Anzahl von Stellungnahmen zur Vermeidung von Diskriminierungen für ein
absolutes Verbot der Verwertung früherer Ergebnisse votiert.
Im Arbeitsbereich finden das grundsätzliche Verbot präsymptomatischer
Untersuchungen und ihre ausnahmsweise Zulassung zur Verhütung von
Berufsunfällen und Unfällen breite Zustimmung. Einzelne Teilnehmer
befürworten allerdings die Streichung jeder Ausnahme, während andere für
eine Lockerung der Ausnahmen eintreten.

Bern, 6. Dezember 1999

Weitere Auskünfte:

Eliane Rossier, BJ, Tel. 031/322 47 83

Hermann Schmid, BJ, Tel. 031/322 40 87