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CITES: 11. Tagung der Konferenz der Vertragsstaaten:

PRESSEMITTEILUNG / Berne, 2.12.1999

CITES: 11. Tagung der Konferenz der Vertragsstaaten:

Vom 10. bis 20. April 2000 wird in Nairobi die 11. Tagung der
Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens über den
internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und
Pflanzen (CITES) stattfinden. Bis zum 12. November hatten die
Vertragsstaaten die Möglichkeit, Resolutionsentwürfe oder Vorschläge
zur Änderung der Anhänge einzubringen. Als Vollzugsbehörde der Schweiz
hat das Bundesamt für Veterinärwesen die folgenden Vorschläge
eingereicht:

- Entwurf zur Änderung der Resolution über ohne weiteres erkennbare
Teile und Erzeugnisse.
Der Entwurf sieht vor, Probematerial für die tierärztliche Diagnostik,
für Forschung und zur Artbestimmung sowie Zellkulturen als nicht "ohne
weiteres erkennbar" zu bezeichnen und dadurch von den schwerfälligen
Bescheinigungs- und Kontrollmechanismen zu befreien. Er wurde
gemeinsam mit Deutschland und Grossbritannien erarbeitet.

- Entwurf zu einer weiteren  Änderung der Resolution über ohne
weiteres erkennbare Teile und Erzeugnisse.
Kosmetische Fertigprodukte, die in homöopathischen Dosen Kaviarextrakt
enthalten, sollen von den Artenschutzkontrollen befreit werden. Das
Ausgangsmaterial soll aber nach wie vor kontrolliert werden. Diese
weitere Änderung der Resolution wird gemeinsam mit Deutschland
angestrebt.

- Anträge zur Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens
betreffend Pflanzenarten.
Das CITES-Pflanzenkomitee ist im Rahmen seiner periodischen
Überprüfung der Anhänge zum Schluss gekommen, dass vier Pflanzenarten
von Anhang I nach Anhang II verschoben, und sechs weitere Arten sowie
eine Gattung aus Anhang II gestrichen werden sollen. Ferner sollte bei
zwei Einträgen die Nomenklatur geändert werden, und hinsichtlich den
Anmerkungen zu verschiedenen Heilpflanzen wäre eine Harmonisierung
wünschenswert. Da das Pflanzenkomitee selber keine Anträge stellen
kann, hat es die Schweiz in ihrer Funktion als Depositarstaat gebeten,
diese einzubringen.

- Anträge zur Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens
betreffend Tierarten.
An der 9. Tagung der Konferenz der Vertragsstaaten wurde auf Antrag
der Schweiz die Braune Hyäne von Anhang I nach Anhang II versetzt. In
einem zweiten Schritt soll die Art nun aus Anhang II gestrichen
werden, weil sie keinerlei Handelsrelevanz hat. Der Antrag wurde
zusammen mit den Arealstaaten im südlichen Afrika erarbeitet und wird
gemeinsam mit Namibia eingereicht.

An der 10. Tagung der Konferenz der Vertragsstaaten wurden die
Elefantenbestände Botswanas, Namibias und Zimbabwes von Anhang I nach
Anhang II versetzt. Die Änderung wurde mit verschiedenen Anmerkungen
versehen. Eine dieser Anmerkungen macht die Ausfuhr lebender Tiere
davon abhängig, dass die Bestimmungsorte "geeignet und annehmbar"
seien. In Zusammenhang mit der Einfuhr von drei Elefanten durch den
Zoologischen Garten Basel stellte das Bundesamt für Veterinärwesen
fest, dass diese Bestimmung im Rahmen des Übereinkommens nicht
durchgesetzt werden kann, sondern dass dies nur auf der Grundlage
strengerer nationaler Gesetzgebung möglich ist. Mit der
vorgeschlagenen Änderung soll dieser Schwachpunkt beseitigt werden.

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst

Allgemeine Informationen zu CITES und die Rolle der Schweiz finden Sie
auf InfoVet, der Web-Seite des BVET (http://www.admin.ch/bvet ...
Artenschutz/Berichte und Publikationen/ ... Übereinkommen über den
internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und
Pflanzen (CITES)) oder in der Broschüre " Die Schweiz und das
Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten
freilebender Tier und Pflanzen (CITES)". Sie ist erhältlich beim
Bundesamt für Veterinärwesen, Postfach, 3003 Bern.

Auskünfte:
Peter Dollinger, Leiter Bereich Bewilligungen und Kontrollen, Tel.:
031 323 85 03