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Höhere Deckung für Elementarschäden

Höhere Deckung für Elementarschäden

Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Änderung der Elementarschadenverordnung
verabschiedet, durch welche die Haftungssummen in der privaten
Elementarschadenversicherung erhöht werden.

Die Haftungslimiten werden auf 25 Millionen Franken pro Versicherungsnehmer
bzw. 250 Millionen Franken pro Ereignis angehoben. Die neuen Begrenzungen
gelten ab 1. Januar 2000. Prämienerhöhungen sind damit nicht verbunden - im
Gegenteil: Im Bereich Hausrat ist ab 2001 zufolge Bildung neuer
Solidaritätskreise sogar eine tiefere Prämie zu erwarten.

Weltweit ist ein Anstieg der Unwetterkatatstrophen zu verzeichnen. Das Jahr
1999 war in der Schweiz ebenfalls durch grosse Unwetterschäden geprägt.
Allein die Schäden an Gebäude und Hausrat dürften rund 600 Mio. Franken
betragen. Je nach kantonaler Ordnung werden sie von den kantonalen
Gebäudeversicherungen oder von den privaten Versicherungsunternehmen
getragen.

Als Elementarschäden bezeichnet die Verordnung über die
Elementarschadenversicherung Schäden infolge von Hochwasser, Überschwemmung,
Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.
Die Verordnung legt auch den Deckungsumfang der Privatversicherer
(Haftungsbegrenzung) fest. Er betrug bisher 10 Millionen Franken pro
Versicherungsnehmer und 150 Millionen Franken pro Ereignis.

Bern, 1. Dezember 1999

Weitere Auskünfte:
Kurt Chr. Schneiter, Bundesamt für Privatversicherungswesen, Tel. 031 / 322
79 08