Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Neuer Finanzausgleich: Stand Vernehmlassung

PRESSEMITTEILUNG

Neuer Finanzausgleich: Stand Vernehmlassung

Die Frist für Vernehmlassungen für das Föderalismus-Projekt „Neuer
Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen (NFA)“ ist abgelaufen. Rund
30 der 70 im April eingeladenen Kantone, Parteien, Verbände und
Organisationen haben bisher geantwortet. Zudem sind über 100 weitere
Stellungnahmen eingetroffen. Viele eingeladene Kreise haben angesichts
der Komplexität des Projekts eine Fristverlängerung verlangt. Die Bilanz
der Vernehmlassung ist im ersten Quartal 2000 zu erwarten. Der weitere
Zeitplan lautet: Botschaft an das Parlament Ende 2000; Debatte
2001-2002; Abstimmung je nach Verlauf 2002 oder 2003.

Im April 1999 hat der Bundesrat den Schlussbericht der
Projektorganisation zum NFA in die Vernehmlassung geschickt. Das
partnerschaftlich mit den Kantonen erarbeitete Projekt regelt nicht nur
die Finanzströme zwischen Bund und Kantonen, es sieht auch eine
weitgehende Entflechtung von Aufgaben und Kompetenzen vor und setzt
Anreize zur wirksameren und wirtschaftlicheren Aufgabenerfüllung (vgl.
http://www.efd.admin.ch/d/dok/publik/ib/ib103.htm).

Viele Fristverlängerungen - Zeitplan trotzdem einhalten

In den bisher eingetroffenen Vernehmlassungen begrüssen die meisten
Kantone und Parteien die Stossrichtung des Projektes als richtigen
Schritt, wobei der NFA als Ganzes zu betrachten sei. Klare Unterstützung
signalisiert die Kernvernahmlassung der Kantonsregierungen. Insgesamt
positive Bilanz ziehen die FDP, SVP und CVP Schweiz sowie mit
Vorbehalten auch die GP Schweiz. Grosse Skepsis formuliert hingegen die
SP Schweiz. Abzuwarten beziehungsweise auszuwerten bleiben die Eingaben
zahlreicher Spitzenverbände und Organisationen sowie weiterer Kantone.
Eine schlüssige Bilanz kann erst nach den gewährten Fristverlängerungen
gezogen und kommuniziert werden. Das Eidg. Finanzdepartement EFD will
dem Bundesrat nach der Auswertung der Vernehmlassung zuhanden des
Parlaments so rasch als möglich einen Botschaftsentwurf für die nötigen
Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen vorlegen. Dieser ist zusammen mit
den Kantonen und im Rahmen der partnerschaftlichen Projektorganisation
zu erarbeiten. Geplant ist die Weiterleitung an das Parlament Ende 2000.
Je nach Verlauf soll der NFA Volk und Ständen 2002 oder 2003 vorgelegt
werden.

Stellungnahme der Kantone

? Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat in einer
Kernvernehmlassung, die von 24 Kantonsregierungen mit 22 zu 1 Stimmen
bei einer Enthaltung verabschiedet wurde, festgehalten, dass die
NFA-Projektarbeiten den gesetzten Zielsetzungen weitgehend entsprechen.
„Deshalb unterstützt die KdK das neue Steuerungsmodell. Seine Teile sind
überzeugend aufeinander abgestimmt und greifen ineinander über. Es
handelt sich um eine ganzheitliche Lösung, die integral verwirklicht
werden muss. Andernfalls ist zu befürchten, dass das Projekt die
Zustimmung der Kantone verliert“.

? Grundsätzlich positiv (mit einigen Vorbehalten) haben sich folgende
Kantone geäussert: Appenzell A.Rh („Der Regierungsrat schliesst sich dem
Inhalt der von der KdK erarbeiteten Kernvernehmlassung an“), Appenzell
I. Rh („Die Standeskommission geht davon aus, dass durch den NFA kein
Leistungsabbau entsteht und erachtet deshalb für enorm wichtig, dass
spezifische Einzel-Interessen von Teilgruppierungen zu Gunsten des
Gesamt-Resultates und der Gesamt-Wirkung des NFA zur Seite gestellt
werden, andererseits aber, gerade im Bereiche der Aufgabenentflechtung,
Änderungen, die dem Projekt als Ganzes keinen Abbruch tun,
mitaufgenommen werden, um schliesslich ein positives Resultat zu
erreichen“), Basel Stadt („Der Kanton begrüsst die Neuordnung des
Finanzausgleichs in der Schweiz sehr“), Basel-Landschaft („Es handelt
sich um das wichtigste innenpolitische Reformvorhaben, das in unserem
Land im nächsten Jahrtausend umzusetzen ist. Wir befürworten eine
möglichst rasche une integrale Umsetzung“), Luzern („Für den
Regierungsrat des Kantons Luzern hat das Projekt grösste Wichtigkeit. Er
wird sich darum tatkräftig für dessen Realisierung einsetzen. Vor allem
ist es wichtig, dem Verdacht entgegenzutreten, der NFA werden von den
Kantonen benutzt, staatliche Leistungen abzubauen. Die Kantone stehen
der Nachfrage der Bevölkerung nach öffentlichen Leistungen näher als der
Bund“), Solothurn („der Kanton setzt sich aus staatspolitischen,
volkswirtschaftlichen und finanzpolitischen Gründen für eine integrale
Umsetzung des NFA ein“), St Gallen (“ein für den Schweizer Föderalismus
strategisch äusserst wichtiges Projekt“), Thurgau („Wir unterstützen das
Projekt nachhaltig und wünschen eine integrale Umsetzung), Uri, mit
gewissen Bedingungen (z. B dass Dauerbelastungen wie dem Transitverkehr
auch weiterhin die erforderliche nationale Bereitschaft entgegengebracht
wird).

? Grosse Vorbehalte zeigt trotz positiver Grundhaltung der Kanton Zug
(„Im Zentrum unserer Kritik stehen der Ressourcenausgleich mit
Disparitätenabbau und Mindestausstattung sowie der soziodemografische
Belastungsausgleich, die wir in ihrer heutigen Ausgestaltung nicht
akzeptieren können. Weiter geht der Kanton Neuenburg, der trotz
Zustimmung zu den Zielen das Projekt in der vorliegenden Form ablehnt.

Stellungnahme der Parteien

? Für die Christlichdemokratische Volkspartei entspricht die Vorlage
einer Gesamtschau die die Aspekte der Aufgabenteilung mit den
finanzpolitischen Ausgleichsinstrumenten verbindet. "Nachdem bereits ein
Jahrzehnt an dieser Reform gearbeitet wird, muss alles daran gesetzt
werden, diese ausserordentlich wichtige Reform des schweizerischen
Finanzföderalismus rasch, zielgerecht und umfassend umzusetzen. Die CVP
wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen“.

? Die Freisinnigdemokratische Partei FDP Schweiz begrüsst in einer
ersten summarischen Einschätzung den NFA als Instrument der Stärkung des
Föderalismus und der Klärung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten.
Das Projekt müsse als Ganzes gesehen werden, weshalb die FDP eine
Etappierung ablehnen würde. Positiv bewertet die FDP den im NFA
gesetzten Anreiz zur wirksameren und wirtschaftlicheren
Aufgabenerfüllung durch die Ebenen Bund und Kantone. Für eine
ausführliche Stellungnahme hat die FDP eine Fristverlängerung beantragt.

? Die Schweizerische Volkspartei SVP beurteilt den präsentierten
Schlussbericht insgesamt positiv. Sie unterstützt den Grundsatz, dass
sich die Verantwortung in der Sache (Planung, Entscheidung und Vollzug)
mit den finanziellen Verpflichtungen decken soll. Die SVP beurteilt den
Finanzausgleich als taugliches Mittel, um den Föderalismus zu stärken.

? Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) zeigt grosse Skepsis:
„Umso mehr, als die gemachten Vorschläge in ihrer Reichweite die eben
verabschiedete total revidierte Bundesverfassung in den Schatten stellen
würden. Sympathie bringen wir - trotz einigen kritischen Anmerkungen -
vor allem dem Finanzausgleich im engen Sinn und den neuen
Subventionsgrundsätzen entgegen. Auf weitere Skepsis bis Ablehnung
stösst bei uns die vorgeschlagene Föderalismusreform, damit auch der
Grossteil der sogennanten Aufgabenentflechtungen. Alle Massnahmen, die
zu einem Leistungsabbau führen (können) werden abgelehnt.“

? Der Grüne Partei der Schweiz begrüsst die Anstrengungen zur
Durchforstung des heutigen Subventionsdschungels, zur Eliminierung
falscher Anreizsysteme sowie zu einer besseren Anwendung des
Äquivalenzprinzips: „Wir sind der Meinung, dass der neue Finanzausgleich
notwendige wichtige Verbesserungen in dieser Richtung mit sich bringen
wird. Trotzdem kann er aber (...) höchstens eine kurzfristige
Übergangslösung darstellen, welcher unbedingt weitere Reformen folgen
müssen“.

Stellungnahme der Spitzenverbände und Organisationen

? Die Schweizerische Bankiervereinigung begrüsst das Gesamtkonzept. Der
NFA wird als richtige Alternative zur materiellen Steuerharmonisierung
erachtet. Um die politischen Chancen für die Realisierung des NFA zu
steigern, sollte eine Etappierung geprüft werden.

? Der Schweizerische Verband für Wohnbauförderung und der Schweizerische
Verband liberaler Baugenossenschaften setzen sich dafür ein, die
Kompetenz für die Wohnbau- und Eigentumförderung beim Bund zu belassen.

? Die Schweizerische Vereinigung der Elternvereine für Menschen mit
einer gesitigen Behinderung Insieme , die Behinderten-Selbsthilfe
Schweiz Askio, und Pro Informis wehren sich gegen die Kantonalisierung
der kollektiven Leistungen der AHV und IV. Sie befürchten namentlich
einen Sozialabbau und eine Rechtsungleichheit auf dem Gebiet des Alters-
und Invalidenpolitik.

? Für den Schweizerischen Städteverband trägt der neue Finanzausgleich
der dominierenden Rolle des Bundes, den realen wirtschaftlichen und
sozialen Räumen sowie den faktischen direkten Beziehungen zwischen Bund
und Städten/Gemeinden nicht genügend Rechnung. Er ist deshalb
entsprechend anzupassen. Die Instrumente des Finanzausgleichs im engeren
Sinn und der interkantonale Lasteausgleich werden grundsätzlich
unterstützt.

? Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB)
befürwortet den NFA als Element der Stärkung der föderalistischen
Strukturen der Schweiz. Sie spricht sich jedoch für eine gestaffelte
Umsetzung im Falle starker Opposition aus.

? Der WWF Schweiz, die Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz und
die Schweizerische Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege
warnen vor Kantonalisierungen von Aufgaben im Umweltbereich. Sie setzen
sich vielmehr für eine stärkere Rolle des Bundes ein.

? Der Schweizerische Verband für Sport in der Schule spricht sich gegen
eine Delegation von Turnen und Sport an die Kantone aus.

? Der Verband Schweizerischer Kantonsarchäologen spricht sich gegen eine
Teilentflechtung in den Bereichen Denkmalpflege, Ortsbild- und
Heimatschutz aus.

Die Stellungnahme weiterer Spitzenverbände, Organisationen und Kantone
und Parteien veröffentlichen wir ca. Mitte Dezember.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Gérard Wettstein, (Bund), Eidg. Finanzverwaltung,  Tel.: 031 322 97 61
Herbert Weibel (Kantone), Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 323 11 76

  Auf unserer Website http://www.efd.admin.ch finden Sie in der Rubrik
”Hot Spot” jeweils weiterführende Links zu den aktuellen
Pressemitteilungen.

1.12.1999