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Informatisierte Staatsschutz-Informations-System (ISIS)/BR setzt totalrevidierte Verordnung in Kraft

Innere Sicherheit: verstärkte Zusammenarbeit durch Anschluss der Kantone an
ISIS

Bundesrat setzt totalrevidierte Verordnung über das
Staatsschutz-Informations-System in Kraft

Um die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen bei der Wahrung der inneren
Sicherheit zu verstärken, sind im vergangenen Monat die kantonalen
Sicherheitsorgane an das Informatisierte Staatsschutz-Informations-System
(ISIS) angeschlossen worden. Die gesetzliche Grundlage für diesen Anschluss
ist mit dem am 1. Juli 1998 in Kraft getretenen Bundesgesetz über Massnahmen
zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) gegeben. Auf den 1. Januar 2000
hat der Bundesrat nun die totalrevidierte ISIS-Verordnung in Kraft gesetzt,
die den Betrieb, den Datenbestand und die Nutzung von ISIS regelt und die
bisherige befristete Verordnung ersetzt.

Das seit 1994 von der Bundespolizei betriebene ISIS besteht aus
verschiedenen Datenbanken und dient insbesondere den gerichtspolizeilichen
Ermittlungen in Fällen der Bundesgerichtsbarkeit, dem präventiven
Staatsschutz und sicherheitspolizeilichen Aufgaben. Mit dem BWIS wurde die
Rechtsgrundlage für den Anschluss der Kantone an ISIS geschaffen. Die
Kantone konnten erst online angeschlossen werden, nachdem sie die
organisatorischen Vorkehrungen für die korrekte Verwendung der Daten und
deren Sicherheit getroffen und das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement ihrem Anschlussbegehren zugestimmt hatte. Die kantonalen
Sicherheitsorgane können neu ohne Zeitverzug auf bestimmte Informationen im
Staatsschutzbereich zugreifen und müssen in Zukunft keine eigenen Register
mehr führen.

Der Sicherheitsdienst der Bundesverwaltung, die für
Personensicherheitsüberprüfungen beim Bund zuständige Stelle im VBS sowie
die anderen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes können für
Kurzabfragen an ISIS angeschlossen werden. Sie haben nur Zugriff auf
diejenigen Daten, die sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben
benötigen.

Kontrolldienst überprüft alle Daten

Wie bisher gibt nur die Bundespolizei Daten in ISIS ein. Ein interner
Kontrolldienst überprüft alle eingegebenen Daten, insbesondere deren Quelle,
die Bewertung der Information und die Aufbewahrungsdauer. Die Verordnung
zählt ferner abschliessend die Dienststellen auf, denen die Bundespolizei im
Einzelfall die in ISIS bearbeiteten Daten weitergeben kann.

Das Auskunftsrecht wurde bereits im BWIS geregelt. Um eine Ausforschung des
Informationssystems durch missbräuchliche Gesuche zu verhindern, gilt
grundsätzlich folgende Regelung: Auf Gesuch einer Person prüft der
Eidgenössische Datenschutzbeauftragte, ob rechtmässig Daten über sie
bearbeitet werden. Er teilt anschliessend der Gesuch stellenden Person in
einer stets gleich lautenden Antwort mit, dass inbezug auf sie entweder
keine Daten unrechtmässig bearbeitet würden oder dass er bei allfälligen
Fehlern bei der Datenbearbeitung der Bundespolizei empfohlen habe, diese zu
beheben. In jeder Antwort sind diese beiden Elemente enthalten.

 Bern, 1. Dezember 1999

Weitere Auskünfte:
 Philipp Kronig, Bundesamt für Polizeiwesen, Tel. 031 / 322 43 33