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Keine UKW-Frequenzen für Jugendradio 105 Network

MEDIENMITTEILUNG

Keine UKW-Frequenzen für Jugendradio 105 Network

Bundesrat verweigert Bewilligung für drahtlose Verbreitung

Da in der Schweiz die UKW-Frequenzen für die Verbreitung von
 Privatradioprogrammen über ganze Sprachregionen fehlen, hat der Bundesrat
 ein Gesuch der Radio 105 Network AG für die drahtlose terrestrische
 Uebertragung ihrer Sendungen abgewiesen. Das Jugendradioprogramm ist damit
 nach wie vor nur über das Kabelnetz zu empfangen.

Seit dem Sendestart im Februar 1998 richtet sich Radio 105 Network über
 Kabel an sein 15 bis 24 Jahre altes Zielpublikum. Mit dem portablen
 Transistorradio oder im Auto ist das Programm nicht zu empfangen. Eine
 Zuteilung von UKW-Frequenzen kommt aus technischen und rechtlichen Gründen
 auch künftig nicht in Frage.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass die frequenztechnischen Ressourcen
 limitiert sind. Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) gibt der
 Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und den privaten
 Lokalradios Priorität bei der Zuteilung der knappen UKW-Frequenzen. Weil
 das Frequenzspektrum nicht einmal die gesetzlich geforderte
 Radioversorgung garantiert, hat der Bundesrat bereits 1994 in seinen
 Weisungen zur UKW-Sendernetzplanung festgehalten, dass für überregionale
 Radioprogramme keine UKW-Frequenzen ausgeschieden werden. An dieser klaren
 Vorgabe scheiterten vor Radio 105 Network schon Pläne für die drahtlose
 Verbreitung von Opus Radio und Radio Eviva.

Bern, 1. Dezember 1999

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Alfons Birrer, Bundesamt für Kommunikation, UVEK, Tel. 032/327.55.53