Keine UKW-Frequenzen für Jugendradio 105 Network
MEDIENMITTEILUNG
Keine UKW-Frequenzen für Jugendradio 105 Network
Bundesrat verweigert Bewilligung für drahtlose Verbreitung
Da in der Schweiz die UKW-Frequenzen für die Verbreitung von
Privatradioprogrammen über ganze Sprachregionen fehlen, hat der Bundesrat
ein Gesuch der Radio 105 Network AG für die drahtlose terrestrische
Uebertragung ihrer Sendungen abgewiesen. Das Jugendradioprogramm ist damit
nach wie vor nur über das Kabelnetz zu empfangen.
Seit dem Sendestart im Februar 1998 richtet sich Radio 105 Network über
Kabel an sein 15 bis 24 Jahre altes Zielpublikum. Mit dem portablen
Transistorradio oder im Auto ist das Programm nicht zu empfangen. Eine
Zuteilung von UKW-Frequenzen kommt aus technischen und rechtlichen Gründen
auch künftig nicht in Frage.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die frequenztechnischen Ressourcen
limitiert sind. Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) gibt der
Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und den privaten
Lokalradios Priorität bei der Zuteilung der knappen UKW-Frequenzen. Weil
das Frequenzspektrum nicht einmal die gesetzlich geforderte
Radioversorgung garantiert, hat der Bundesrat bereits 1994 in seinen
Weisungen zur UKW-Sendernetzplanung festgehalten, dass für überregionale
Radioprogramme keine UKW-Frequenzen ausgeschieden werden. An dieser klaren
Vorgabe scheiterten vor Radio 105 Network schon Pläne für die drahtlose
Verbreitung von Opus Radio und Radio Eviva.
Bern, 1. Dezember 1999
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Alfons Birrer, Bundesamt für Kommunikation, UVEK, Tel. 032/327.55.53