Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat gegen vier autofreie Sonntage pro Jahr

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat gegen vier autofreie Sonntage pro Jahr

Der Bundesrat ist gegen «staatlich verordnete Erlebnistage». Er lehnt die
 Volksinitiative mit dem Titel «für einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit
 - ein Versuch für vier Jahre» ohne Gegenvorschlag ab. Bei einem Ja würden
 Bevölkerungsgruppen ohne Zugang zum öffentlichen Verkehr benachteiligt,
 die Sicherheit gefährdet sowie der internationale Verkehr blockiert. Die
 Nachteile seien derart augenfällig, dass auch auf eine bloss versuchsweise
 Umsetzung des Begehrens verzichtet werden müsse.

Die «Sonntagsinitiative» wurde am 1. Mai 1998 mit 111'718 gültigen
 Unterschriften eingereicht. Sie verlangt einen Sonntag pro Jahreszeit ohne
 privaten Motorfahrzeugverkehr - dies möchten die Initiantinnen und
 Initianten der Sonntagsinitiative mit ihrem Begehren. Nach einem Versuch
 von vier Jahren soll das Stimmvolk noch einmal darüber abstimmen, ob die
 autofreien Sonntage unbefristet gelten sollen.

In seinen Überlegungen würdigt der Bundesrat zwar die positiven Impulse des
 Volksbegehrens: So können motorfahrzeugfreie Tage autoarme Mobilität
 bewusst machen, den Menschen an Sonntagen wieder Ruhe und Erholung
 verschaffen oder für neue Mobilitätsformen werben. Allerdings überwiegen
 laut Bundesrat folgende gewichtige Nachteile

· Bewohnerinnen und Bewohner, die keinen oder nur ungenügenden Anschluss an
 die öffentlichen Verkehrsmittel haben, werden ungerechtfertigterweise
 benachteiligt.

· Das Begehren will der Bevölkerung die Strassen zum freien Gebrauch zur
 Verfügung stellen - auch die Autobahnen. Erlaubt wären an den vier
 Sonntagen im Jahr etwa Radfahren, Spielen, Spazieren oder Inlineskating.
 Das ist nach Meinung des Bundesrates gefährlich, weil sich niemand darauf
 verlassen kann, dass auf den Strassen keine Autos verkehren: Denn die
 Initiative sieht Ausnahmen vom Fahrverbot für Motorfahrzeuge vor - etwa
 Polizei, Notfalldienste, Fahrten, die bereits heute vom Sonntags- und
 Nachtfahrverbot befreit seien, Taxis oder Behindertentransporte. Eine
 erhebliche Anzahl Fahrzeuge würde die Strassen weiterhin im üblichen
 Umfang benützen.

· Ferner würde es auch im Ausland kaum verstanden, wenn der private
 Strassenverkehr an den betreffenden Sonntagen an der Schweizer Grenze
 blockiert würde.

· Schliesslich geht es nicht an, die Lebensqualität durch staatlich
 verordnete «Erlebnistage» steigern zu wollen;

Diese Nachteile sind derart schwerwiegend, dass der Bundesrat sowohl auf
 einen Versuch von vier autofreien Sonntagen als auch auf einen
 Gegenvorschlag verzichtet. Zwar wäre eine Abschwächung der Initiative -
 etwa eine Reduktion der Verbotstage, nur ein Motorfahrzeugverbot (ohne
 freien Gemeingebrauch der öffentlichen Strassen) oder die Sperrung
 bestimmter Strecken - denkbar, doch dadurch würden die aufgeführten
 Nachteile lediglich gemildert. Die grundsätzlichen Probleme hinsichtlich
 internationaler Lage, Benachteiligung bestimmter Bevölkerungsteile sowie
 Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger bestünden weiterhin.

Bern, 1. Dezember 1999

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Claudio Sbicego, Direktionsgeschäfte, Bundesamt für Strassen, Tel. 031/323
 42 72

Beilagen:

Botschaft zur Initiative «für einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit - ein
 Versuch für vier Jahre»