Bundesrat gegen vier autofreie Sonntage pro Jahr
MEDIENMITTEILUNG
Bundesrat gegen vier autofreie Sonntage pro Jahr
Der Bundesrat ist gegen «staatlich verordnete Erlebnistage». Er lehnt die
Volksinitiative mit dem Titel «für einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit
- ein Versuch für vier Jahre» ohne Gegenvorschlag ab. Bei einem Ja würden
Bevölkerungsgruppen ohne Zugang zum öffentlichen Verkehr benachteiligt,
die Sicherheit gefährdet sowie der internationale Verkehr blockiert. Die
Nachteile seien derart augenfällig, dass auch auf eine bloss versuchsweise
Umsetzung des Begehrens verzichtet werden müsse.
Die «Sonntagsinitiative» wurde am 1. Mai 1998 mit 111'718 gültigen
Unterschriften eingereicht. Sie verlangt einen Sonntag pro Jahreszeit ohne
privaten Motorfahrzeugverkehr - dies möchten die Initiantinnen und
Initianten der Sonntagsinitiative mit ihrem Begehren. Nach einem Versuch
von vier Jahren soll das Stimmvolk noch einmal darüber abstimmen, ob die
autofreien Sonntage unbefristet gelten sollen.
In seinen Überlegungen würdigt der Bundesrat zwar die positiven Impulse des
Volksbegehrens: So können motorfahrzeugfreie Tage autoarme Mobilität
bewusst machen, den Menschen an Sonntagen wieder Ruhe und Erholung
verschaffen oder für neue Mobilitätsformen werben. Allerdings überwiegen
laut Bundesrat folgende gewichtige Nachteile
· Bewohnerinnen und Bewohner, die keinen oder nur ungenügenden Anschluss an
die öffentlichen Verkehrsmittel haben, werden ungerechtfertigterweise
benachteiligt.
· Das Begehren will der Bevölkerung die Strassen zum freien Gebrauch zur
Verfügung stellen - auch die Autobahnen. Erlaubt wären an den vier
Sonntagen im Jahr etwa Radfahren, Spielen, Spazieren oder Inlineskating.
Das ist nach Meinung des Bundesrates gefährlich, weil sich niemand darauf
verlassen kann, dass auf den Strassen keine Autos verkehren: Denn die
Initiative sieht Ausnahmen vom Fahrverbot für Motorfahrzeuge vor - etwa
Polizei, Notfalldienste, Fahrten, die bereits heute vom Sonntags- und
Nachtfahrverbot befreit seien, Taxis oder Behindertentransporte. Eine
erhebliche Anzahl Fahrzeuge würde die Strassen weiterhin im üblichen
Umfang benützen.
· Ferner würde es auch im Ausland kaum verstanden, wenn der private
Strassenverkehr an den betreffenden Sonntagen an der Schweizer Grenze
blockiert würde.
· Schliesslich geht es nicht an, die Lebensqualität durch staatlich
verordnete «Erlebnistage» steigern zu wollen;
Diese Nachteile sind derart schwerwiegend, dass der Bundesrat sowohl auf
einen Versuch von vier autofreien Sonntagen als auch auf einen
Gegenvorschlag verzichtet. Zwar wäre eine Abschwächung der Initiative -
etwa eine Reduktion der Verbotstage, nur ein Motorfahrzeugverbot (ohne
freien Gemeingebrauch der öffentlichen Strassen) oder die Sperrung
bestimmter Strecken - denkbar, doch dadurch würden die aufgeführten
Nachteile lediglich gemildert. Die grundsätzlichen Probleme hinsichtlich
internationaler Lage, Benachteiligung bestimmter Bevölkerungsteile sowie
Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger bestünden weiterhin.
Bern, 1. Dezember 1999
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Claudio Sbicego, Direktionsgeschäfte, Bundesamt für Strassen, Tel. 031/323
42 72
Beilagen:
Botschaft zur Initiative «für einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit - ein
Versuch für vier Jahre»