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Verbrennungs-Kapazitäten werden ab dem 1. Januar 2000 knapp

MEDIENMITTEILUNG

Ablagerungsverbot hat Auswirkungen auf Kehrichtverbrennungsanlagen

Verbrennungs-Kapazitäten werden ab dem 1. Januar 2000 knapp

In den letzten beiden Jahren ist die Menge der brennbaren Abfälle  auf drei
 Millionen Tonnen angestiegen. Das bedeutet eine Zunahme von vier Prozent.
 Dies zeigt die Abfallstatistik des Bundesamtes für Umwelt, Wald und
 Landschaft (BUWAL) von 1998. Im Jahr 2000 tritt das Ablagerungsverbot für
 brennbare Abfälle in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden die Kapazitäten der
 Kehrichtverbrennungsanlagen nur noch knapp ausreichen.

Gemäss der neusten Abfallstatistik des BUWAL wurden 1998 rund 2.42
 Millionen Tonnen Kehricht, Klärschlamm und andere brennbare Abfälle in
 Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) angeliefert. Zusätzlich wurden weitere
 0.58 Millionen Tonnen auf Deponien abgelagert. Dies entspricht einer
 Zunahme der Abfallmenge um 4 Prozent innerhalb von zwei Jahren.
 Hauptursache für diese Entwicklung ist der wirtschaftliche Aufschwung und
 der damit gestiegene Konsum.

Steigender Heizwert reduziert die Verbrennungskapazität

Weil sich die Zusammensetzung der Abfälle verändert hat, ist für die
 Verbrennung der gleichen Menge Abfalls heute mehr Verbrennungskapazität
 notwendig. Der Heizwert der brennbaren Abfälle ist seit 1996 um sechs
 Prozent angestiegen. Der Heizwert bezeichnet die Energiemenge, welche pro
 Tonne Abfall durch die Verbrennung freigesetzt wird. Je höher dieser Wert
 ist, umso geringer ist die Abfallmenge, die eine
 Kehrichtverbrennungsanlage pro Zeiteinheit verarbeiten kann. Deshalb
 können in der Schweiz insgesamt 175'000 Jahrestonnen weniger verbrannt
 werden als 1996. Dies entspricht der Leistung einer grösseren
 Kehrichtverbrennungsanlage.

Kapazität reicht nur knapp

Bundesrat und Kantone sind sich einig, dass das 1996 beschlossene
 Ablagerungs-verbot für brennbare Abfälle fristgerecht auf den 1. Januar
 2000 umgesetzt werden soll. Die bestehenden KVA-Kapazitäten reichen dazu
 knapp aus. Wenn die zur Zeit aufgrund politischer Entscheide blockierten
 Kapazitäten der KVA Winterthur in Betrieb genommen werden können, wird die
 Gesamtkapazität 2.88 Millionen Tonnen betragen, sofern der Heizwert nicht
 weiter ansteigt. Im Herbst 2000 wird die neue Ofenlinie der KVA
 Niederurnen fertiggestellt und ab 2002 wird die KVA Freiburg ihren
 Volllast-Betrieb aufnehmen. Ab 2003 steht zudem in der KVA Monthey ein
 neuer Ofen zur Verfügung. In der Übergangszeit bis dahin müssen voraus
-sichtlich weitere Massnahmen ergriffen werden, damit die anfallenden 3
 Millionen Tonnen Abfälle verbrannt werden können. Die KVA-Betreiber
 könnten gezwungen sein, geplante Unterhalts-arbeiten zu verschieben.
 Denkbar wäre auch ein vorübergehender Stopp von Abfallimporten aus dem
 Ausland. Im schlechtesten Fall müssten Zwischenlager von zu Ballen
 gepresstem Kehricht ins Auge gefasst werden.

Nicht alle Regionen der Schweiz verfügen über eigene
 Kehrichtverbrennungsanlagen. Dazu gehören das Berner Oberland, das Tessin
 und die Kantone Ob- und Nidwalden. Einige Regionen müssen deshalb wegen
 des Ablagerungsverbots ab nächstem Jahr ihre Abfälle in Anlagen anderer
 Regionen verbrennen, insbesondere in der Ostschweiz und im Aargau.

Die Ofenlinien der Kehrichtverbrennungsanlagen haben in der Regel eine
 Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren. Im Jahre 2005 werden mehr als 600'000
 Jahrestonnen Verbrennungs-kapazität durch über 20jährige Ofenlinien
 abgedeckt. Wenn die Abfallmenge und der Heizwert weiter ansteigen, was
 angesichts der konjunkturellen Entwicklung zu erwarten ist, müssen die
 Kantone die Verbrennungskapazitäten anpassen. Dies kann eine Erneuerung
 oder den Ausbau der bestehenden Anlagen, aber auch den Bau zusätzlicher
 KVA bedeuten.

Bern, 29. November 1999

BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT
Informationsdienst

Auskunft

· Hans-Peter Fahrni, Chef Abteilung Abfall, Bundesamt für Umwelt, Wald und
 Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 28

· Marc Chardonnens, Sektionschef Abfallanlagen, Bundesamt für Umwelt, Wald
 und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 69 56

· Rolf Kettler, Sektion Abfallanlagen, Bundesamt für Umwelt, Wald und
 Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 76

Das Faktenblatt zur Kehrichtverbrennung in der Schweiz finden Sie unter:
http://www.uvek.admin.ch/doku/presse/1999/d/99112902.pdf (PDF-File, 23 KB)