Internationale Sonderabfall-Konferenz in Basel
MEDIENMITTEILUNG
Jubiläumskonferenz in Basel
Internationale Sonderabfall-Konferenz in Basel
Vom 6.-10. Dezember 1999 findet in Basel die fünfte internationale
Konferenz der Vertragsstaaten der Basler Konvention zur Kontrolle des
Handels mit Sonderabfällen statt. Dieses Abkommen wurde vor zehn Jahren in
Basel abgeschlossen. Die Schweiz war massgeblich daran beteiligt. Heute
hat die Basler Konvention 133 Vertragsstaaten. An der Konferenz soll eine
Ministererklärung verabschiedet werden, die zum Ziel hat, alle Länder mit
dem notwendigen Fachwissen für die umweltgerechte Entsorgung von
Sonderabfällen zu versorgen. Ausserdem soll die Haftpflicht in jenen
Fällen geregelt werden, in denen der grenzüberschreitende Transport von
Sondermüll zu Umwelt- oder Personenschäden führt. Die Schweizer Delegation
steht unter der Leitung von Bundesrat Moritz Leuenberger, sie wurde vom
Bundesrat an seiner gestrigen Sitzung bestimmt.
Die Schweiz war 1989 Gastgeberland der diplomatischen Konferenz, an der das
"Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden
Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung" verabschiedet
wurde. Die Basler Konvention war eine Reaktion auf verschiedene Skandale
um illegale Sondermüllentsorgung in den 80er Jahren. Die Schweiz hat
dieses Uno-Abkommen massgeblich mitgestaltet. Es strebt weltweit die
Reduktion von Sonderabfällen und die umweltgerechte Behandlung und
Entsorgung solcher Abfälle an. Die Verseuchung von Wasser und Böden sowie
die Gefährdung der menschlichen Gesundheit sollen damit verhindert werden.
Die Basler Konvention entspricht den Grundsätzen der schweizerischen
Abfallpolitik.
Know-how-Transfer in die Dritte Welt
Die Basler Konvention hat seit ihrem Bestehen in vielen Ländern für eine
bessere Kontrolle und Transparenz der Entsorgung von Sonderabfällen
gesorgt. Im Interesse einer umweltverträglichen Beseitigung setzt sich die
Schweiz seit Jahren dafür ein, dass auch die Behörden von Entwicklungs-
und Schwellenländern das erforderliche Know-how erwerben können. So war
unser Land massgeblich am Aufbau eines entsprechenden Ausbildungszentrums
für Osteuropa im slowakischen Bratislava beteiligt. Zudem ist die Schweiz
Sitz des 1993 in Genf eingerichteten Sekretariats, das die Mitgliedstaaten
bei der Umsetzung des Abkommens unterstützt. Das Übereinkommen ist
institutionell an das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP)
angebunden.
Haftplicht ist umstritten
An der Jubiläums-Konferenz in Basel sollen im Rahmen einer
Ministererklärung weitere Massnahmen beschlossen werden, um auch in den
Entwicklungs- und Schwellenländern Fachwissen und Strukturen für eine
umweltverträgliche Behandlung von Abfällen zu schaffen. Ausserdem soll die
weltweite Verbreitung von möglichst abfallarmen Produktionsverfahren
gefördert werden. Ein weiteres Ziel der Konferenz ist, ein Protokoll über
die Regelung der Haftpflicht für Schäden beim grenzüberschreitenden
Transport gefährlicher Abfälle zu verabschieden.
Bern, 25. November 1999
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
- Monika Linn Locher, Stv. Chefin Abteilung Internationales, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 90 91
- Mathias Tellenbach, Chef Sektion Industrie- und Gewerbeabfälle, Bundesamt
für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 10
- Marco Buletti, Sektion Industrie- und Gewerbeabfälle, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 68 37