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Internationale Sonderabfall-Konferenz in Basel

MEDIENMITTEILUNG

Jubiläumskonferenz in Basel

Internationale Sonderabfall-Konferenz in Basel

Vom 6.-10. Dezember 1999 findet in Basel die fünfte internationale
 Konferenz der Vertragsstaaten der Basler Konvention zur Kontrolle des
 Handels mit Sonderabfällen statt. Dieses Abkommen wurde vor zehn Jahren in
 Basel abgeschlossen. Die Schweiz war massgeblich daran beteiligt. Heute
 hat die Basler Konvention 133 Vertragsstaaten. An der Konferenz soll eine
 Ministererklärung verabschiedet werden, die zum Ziel hat, alle Länder mit
 dem notwendigen Fachwissen für die umweltgerechte Entsorgung von
 Sonderabfällen zu versorgen. Ausserdem soll die Haftpflicht in jenen
 Fällen geregelt werden, in denen der grenzüberschreitende Transport von
 Sondermüll zu Umwelt- oder Personenschäden führt. Die Schweizer Delegation
 steht unter der Leitung von Bundesrat Moritz Leuenberger, sie wurde vom
 Bundesrat an seiner gestrigen Sitzung bestimmt.

Die Schweiz war 1989 Gastgeberland der diplomatischen Konferenz, an der das
 "Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden
 Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung" verabschiedet
 wurde. Die Basler Konvention war eine Reaktion auf verschiedene Skandale
 um illegale Sondermüllentsorgung in den 80er Jahren. Die Schweiz hat
 dieses Uno-Abkommen massgeblich mitgestaltet. Es strebt weltweit die
 Reduktion von Sonderabfällen und die umweltgerechte Behandlung und
 Entsorgung solcher Abfälle an. Die Verseuchung von Wasser und Böden sowie
 die Gefährdung der menschlichen Gesundheit sollen damit verhindert werden.
 Die Basler Konvention entspricht den Grundsätzen der schweizerischen
 Abfallpolitik.

Know-how-Transfer in die Dritte Welt

Die Basler Konvention hat seit ihrem Bestehen in vielen Ländern für eine
 bessere Kontrolle und Transparenz der Entsorgung von Sonderabfällen
 gesorgt. Im Interesse einer umweltverträglichen Beseitigung setzt sich die
 Schweiz seit Jahren dafür ein, dass auch die Behörden von Entwicklungs-
 und Schwellenländern das erforderliche Know-how erwerben können. So war
 unser Land massgeblich am Aufbau eines entsprechenden Ausbildungszentrums
 für Osteuropa im slowakischen Bratislava beteiligt. Zudem ist die Schweiz
 Sitz des 1993 in Genf eingerichteten Sekretariats, das die Mitgliedstaaten
 bei der Umsetzung des Abkommens unterstützt. Das Übereinkommen ist
 institutionell an das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP)
 angebunden.

Haftplicht ist umstritten

An der Jubiläums-Konferenz in Basel sollen im Rahmen einer
 Ministererklärung weitere Massnahmen beschlossen werden, um auch in den
 Entwicklungs- und Schwellenländern Fachwissen und Strukturen für eine
 umweltverträgliche Behandlung von Abfällen zu schaffen. Ausserdem soll die
 weltweite Verbreitung von möglichst abfallarmen Produktionsverfahren
 gefördert werden. Ein weiteres Ziel der Konferenz ist, ein Protokoll über
 die Regelung der Haftpflicht für Schäden beim grenzüberschreitenden
 Transport gefährlicher Abfälle zu verabschieden.

Bern, 25. November 1999

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

- Monika Linn Locher, Stv. Chefin Abteilung Internationales, Bundesamt für
 Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 90 91

- Mathias Tellenbach, Chef Sektion Industrie- und Gewerbeabfälle, Bundesamt
 für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 10

- Marco Buletti, Sektion Industrie- und Gewerbeabfälle, Bundesamt für
 Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 68 37