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Verordnung über die Organisation der Armee geändert

3003 Bern, 24. November 1990

Medieninformation

Verordnung über die Organisation der Armee geändert

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Organisation der Armee auf den 1.
Januar 2000 geändert. Wichtigste Änderung ist die mögliche Bewaffnung von
weiblichen Angehörigen der Armee für polizeiliche Aufgaben.

Die geänderte Verordnung ermöglicht die Ausdehnung der Bewaffnung von
weiblichen Angehörigen der Armee über den Selbstschutz hinaus für die
Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben. Damit können die weiblichen Angehörigen
des Dienstes für Militärische Sicherheit neu die Schusswaffe auch für die
Auftragserfüllung einsetzen. Die Beschränkung des Waffeneinsatzes von
weiblichen Angehörigen der Armee auf den Selbstschutz führte beim Dienst für
Militärische Sicherheit bislang zu Proble-men bei der Erfüllung von
polizeilichen Aufgaben.

Weitere Änderungen sind unter anderem die Regelung der Anforderungen für
einen Übertritt von Angehörigen des Rotkreuz-dienstes in die Armee, eine
neue Formel für die Festlegung der maximalen Anzahl von Angehörigen der
Personalreserve sowie Anpassungen der Detailorganisation der Armee.

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