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Kabelfernsehgebühren der Cablecom: Die vorgesehenen Preiserhöhungen müssen stark reduziert werden.

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 25.11.1999

Kabelfernsehgebühren der Cablecom: Die vorgesehenen Preiserhöhungen
müssen stark reduziert werden.

Die Cablecom kann die Kabelfernsehgebühren nicht wie vorgesehen
einheitlich auf Fr. 24.- erhöhen. Gemäss einer Vereinbarung mit dem
Preisüberwacher darf das Kabelfernsehunternehmen die Gebühren
lediglich in eine Bandbreite von Fr. 17.- bis maximal Fr. 22.-
überführen.
Die Cablecom versorgt rund 1.3 Mio Haushalte in 700 Gemeinden der
Schweiz mit Kabelfernsehen. Im Frühjahr 1999 hatte das Unternehmen die
Einführung einer schweizweiten Einheitsgebühr von Fr. 24.-
angekündigt. Dies wäre in vielen Versorgungsgemeinden gleichbedeutend
mit massiven Preiserhöhungen gewesen. In der Folge ging bei der
Preisüberwachung eine Vielzahl von Beanstandungen ein. Darin
kritisierten die Meldenden zumeist, dass die Cablecom die neue
Gebührenhöhe mit einem Leistungsausbau begründete, den die Abonnenten
gar nicht wünschten. Insbesondere die Erhöhung der Zahl der Programme
sowie der neu obligatorische Vollservice bis zur Steckdose wurden oft
als nicht erwünschte Mehrleistung bzw. Zwangskonsum bezeichnet.
Die Untersuchung des Preisüberwachers ergab, dass eine Einheitsgebühr
von monatlich Fr. 24.- nicht zu rechtfertigen ist. Zu diesem Ergebnis
führten sowohl eine Analyse der geltend gemachten Kosten als auch
Tarifvergleiche mit anderen Kabelfernsehunternehmen. In Verhandlungen
gelang es nun, die vorgesehene Erhöhung deutlich zu reduzieren.
Gemäss der getroffenen einvernehmlichen Regelung  werden die Gebühren
nicht auf Fr. 24.- vereinheitlicht, sondern in eine Bandbreite von Fr.
17.- bis Fr. 22.- überführt. Konkret bedeutet dies, dass
Abonnementspreise, welche am massgebenden Stichtag unter Fr. 17.-
lagen, auf maximal Fr. 17.- angehoben werden dürfen. Gebühren, die
über Fr. 22.- lagen, sind mit Wirkung per 1. Januar 2000 auf Fr. 22.-
zu senken. Gebühren, die zwischen diesen Grenzen lagen, werden -
abgesehen von erlaubten Rundungen - bis Ende 2001 auf jenem Stand
eingefroren. Stichtag ist der 1. April 1999, für einzelne Netze der 1.
Juli 1999. „Nur-Radio“-Hörer zahlen generell neu den ermässigten Preis
von Fr. 14.- . Die vereinbarten Preisgrenzen gelten bis zum 31.
Dezember 2001.
Die Bandbreite von Fr. 17.- bis Fr. 22.- versteht sich für ein
sprachregional weitgehend gleiches Grundangebot an analogen und
digitalen Radio- und Fernsehprogrammen inklusive Wartung des
Kabelanschlusses bis zum Haus. Ein Zwang zum Abschluss eines
Vollservice-Abonnements bis zur Steckdose besteht also nicht mehr.

Werner Marti, Preisüberwacher

Auskünfte:
031.322.21.01