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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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11. AHV-Revision

11. AHV-Revision

Der Bundesrat hat heute Morgen die Grundsatzentscheide, die er am 31. März
zur 11. AHV-Revision getroffen hatte, bestätigt. Er wird die Botschaft zu
Handen des Parlaments im Laufe des Monats Januar verabschieden.

Der Bundesrat hat sich auch mit den Perspektiven - insbesondere finanzieller
Art - der AHV bis zum Zeithorizont 2025 auseinandergesetzt. Er hat
beschlossen, diese Frage in der ersten Hälfte des Jahres 2000 zu vertiefen
und dabei die denkbaren Massnahmen aufzuzeigen, welche das finanzielle
Gleichgewicht der AHV bis zum Jahr 2025 gewährleisten können.

Bern, 24. November 1999