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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Kampf gegen internationale Kriminalitaet und illegale Migration wird verstärkt

Der Kampf gegen internationale Kriminalität und illegale Migration wird
verstärkt

Engere Kooperation mit Deutschland, Österreich und Liechtenstein

Der Bundesrat will die Kooperation mit den Nachbarstaaten verstärken. Er hat
zu diesem Zweck am Mittwoch die Botschaft an das Parlament  zu den
Vereinbarungen mit Deutschland, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein
über polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit genehmigt.

Polizei- und Zollbehörden arbeiten gemeinsam

Die Staatsverträge regeln die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen
den zuständigen Polizei- und Zollbehörden. Sie schaffen eine klare
rechtliche Grundlage für besondere Formen der polizeilichen Zusammenarbeit
sowie für den polizeilichen Informations- und Datenaustausch unter Beachtung
des Datenschutzes. Die besonderen Kooperationsformen (Observation, Nacheile,
kontrollierte Lieferung bestimmter Gegenstände; mit Deutschland auch
verdeckte Ermittlungen unter Vorbehalt schweizerischer Bestimmungen)
erlauben es den zuständigen Polizei- und Zollbehörden, unter gewissen
Voraussetzungen und in der Regel mit vorheriger Zustimmung des anderen
Vertragsstaates auf dessen Hoheitsgebiet tätig zu werden. Die
Rechtsverhältnisse bei Amtshandlungen im jeweiligen Vertragsstaat werden
genau geregelt. Der Polizeivertrag mit Deutschland enthält ferner ein
Kapitel über die Zusammenarbeit im Bereich Strassenverkehr und sieht die
Möglichkeit vor, gemeinsame Zentren einzurichten. Die Kantone begrüssen die
Verträge, die auch den Austausch von Lagebildern und gemeinsame
Beurteilungen der Sicherheitslage zum Ziel haben. Sie hoffen, die Abkommen
möglichst rasch anwenden zu können.

Vertragssystem zur Stärkung der Inneren Sicherheit der Schweiz

Die Abkommen werden künftig eine wirksamere Bekämpfung grenzüberschreitender
illegaler Tätigkeiten, der illegalen Migration sowie der internationalen
Kriminalität und des Terrorismus erlauben. Sie leisten einen bedeutenden
Beitrag zur Erreichung der Ziele, die sich der Bundesrat zur Stärkung der
inneren Sicherheit gesetzt hat und vervollständigen das bisherige
Vertragssystem.

Die Schweiz führte seit 1995 mit allen Nachbarstaaten Verhandlungen, um die
grenzüberschreitende und justizielle Zusammenarbeit (einschliesslich
Rückübernahme) auszubauen und zu konsolidieren. Diese bilateralen
Staatsverträge sollen so gut wie möglich verhindern, dass die Schweiz, die
der EU und dem Schengener System nicht angehört, bei der europäischen
Sicherheitszusammenarbeit marginalisiert und zu einer Drehscheibe der
Kriminalität wird. Vergleichbare Verträge mit Italien und Frankreich wurden
bereits 1998 unterzeichnet, doch haben die Parlamente in Rom und Paris sie
noch nicht ratifiziert.

Angesichts der fortschreitenden Vergemeinschaftung der Rechts- und
Innenpolitik im Rahmen der EU kann jedoch das anvisierte und für die
Gewährleistung der inneren Sicherheit wesentliche Ziel eines homogenen
grenzüberschreitenden Sicherheitsraums auf dem Weg bilateraler Abkommen
allein nicht erreicht werden. Bei den Verhandlungen mit allen Nachbarstaaten
diente daher das Schengener Durchführungsübereinkommen als Richtschnur.

Bern, 24. November 1999

Weitere Auskünfte: Christoph Müller-Tragin, Bundesamt für Ausländerfragen
(BFA), 031/325.90.32 - Weitere Unterlagen (namentlich Vertragstexte) können
beim BFA bezogen werden.