Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Der Bund fördert 16 ausseruniversitäre Forschungsinstitutionen

Der Bund fördert 16 ausseruniversitäre Forschungsinstitutionen
mit 35 Mio. Franken
Das Forschungsgesetz gibt dem Bund die Möglichkeit, gezielt
ausseruniversitäre wissenschaftliche Institutionen zu unterstützen. In
seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, während der kommenden
vier Jahre 16 Forschungsstätten und wissenschaftliche Hilfsdienste bzw.
Dokumentationsstellen von nationalem Interesse mit einem Beitrag von
insgesamt 35 Mio. Franken zu fördern.
Beim zuständigen Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) gingen 18
Gesuche für eine Subvention aufgrund von Art. 16 Absatz 3, Buchstabe b und c
des Forschungsgesetzes während der Periode 2000-2003 ein. Bei der Prüfung
wurde das Augenmerk auf subventionsrechtliche und insbesondere auf
forschungspolitische Aspekte gerichtet. Folgende Kriterien ermöglichten eine
kohärente Bewertung und führten zu einer Prioritätenordnung für die
Förderung: Grad der Forschungsaktivität, Profil und internationale
Bedeutung, Strukturprobleme und Doppelspurigkeiten, Notwendigkeit der
Bundessubvention, Überein-stimmung mit den Forschungszielen des Bundes,
Bedeutung und Qualität der Erkenntnisse und Dienstleistungen, Vor- und
Nachteile der institutionellen Autonomie der Gesuchsteller.
Folgenden 16 Institutionen wurden vom Bundesrat Beiträge zugesprochen:
? Institut für Allergie- und Asthmaforschung, Davos
? Schweizerische Theatersammlung, Bern
? Institut d'intelligence artificielle perceptive, Martigny
? Verein für Bündner Kulturforschung, Chur
? Schweizerisches Sozialarchiv, Zürich
? Schweizerisches Institut für Kunstwissenschaft, Zürich
? Schweizerisches Tropeninstitut, Basel
? Institut de recherches pédagogiques, Neuchâtel
? Schweizerisches Jugendbuch-Institut, Zürich
? Centre du Vitrail, Romont
? INTEGRAL - Science Data Center, Genève
? International Space Science Institute, Bern
? Schweizerische Friedensstiftung, Bern
? Istituto di Ricerca Biomedicina, Bellinzona
? Institut Suisse de Bioinformatique, Lausanne/Genève
? Fondation Jean Monnet, Lausanne
Zwei Gesuche konnten nicht berücksichtigt werden.
Mit dem Ziel, in Zukunft eine verbesserte Wirksamkeit der knappen
Förderungsmittel zu erreichen, flossen Elemente einer grundsätzlich neuen
Strategie in den Bundesratsentscheid und die daraus resultierenden
Verfügungen ein.
Zum einen wurden im Zielbereich "Forschungpolitik" Vorgaben betreffend
Arbeitsteilung, Kooperation, Integration oder Fusion gemacht, wenn die
Rahmenbedingungen dies angezeigt erscheinen liessen.
Zum anderen wurde im Zielbereich "Unterstützungsmassnahmen" die
Förderungsart und Förderungsperspektive definiert, um den Beitragsempfängern
die Prioritäten und Absichten des Bundes zu kommunizieren. So wurde drei
wissenschaftlich erfolgversprechenden und wissenschaftspolitisch
förderungswürdigen Neugesuchen eine Anschubfinanzierung gewährt. Bei sieben
Institutionen mit Strukturproblemen sollen mittels einer kurz- oder
mittelfristigen Überbrückungsfinanzierung Anreize für eine Reorganisation
bzw. Neupositionierung geschaffen werden. Schliesslich kommen drei
Forschungsstätten und zwei wissenschaftliche Hilfsdienste bzw.
Dokumentationsstellen von erkanntermassen hoher wissenschaftspolitischer
Bedeutung in den Genuss einer tendenziell langfristig orientierten
Sockelfinanzierung.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Dr. Beat Sottas, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Tel. 031 322 96 88