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Ein neuer Vorschlag zur Eigentumsstreuung

PRESSEMITTEILUNG / Grenchen, 24.11.1999

Ein neuer Vorschlag zur Eigentumsstreuung

In der vom Bundesamt und der Forschungskommission Wohnungswesen
herausgegebenen Schriftenreihe Wohnungswesen ist als Band 68 die
Schrift "Kleines Wohnungseigentum / Ein neuer Vorschlag zur
Eigentumsstreuung" erschienen.
Es ist heute allgemein anerkannt, dass eine nennenswerte Erhöhung der
Wohneigentumsquote vor allem über Massnahmen innerhalb des
Wohnungsbestandes möglich ist. Eine verstärkte Umwandlung von
Mietwohnungen in Eigentumsobjekte ist jedoch solange zum Scheitern
verurteilt, als die Preise der dabei entstehenden
Stockwerkeigentumseinheiten die finanziellen Möglichkeiten der
Bewohnerschaft übersteigen. Während traditionellerweise als Lösung
eine meist finanzielle Unterstützung der Kaufwilligen gefordert wird,
zeigt die vorliegende Studie einen anderen, für die öffentliche Hand
kosten-günstigeren Weg auf.
Postuliert und ausgiebig begründet wird ein "kleines
Wohnungseigentum". Es besteht losgelöst von den allgemeinen
Gebäudeteilen als separates Eigentumsobjekt, und entsprechend
vermindert sich gegenüber der herkömmlichen Lösung sein Wertanteil. Da
für die Nutzung der gemeinschaftlichen Gebäudeteile ein Entgelt zu
entrichten wäre, würden zwar nicht die laufenden Wohnkosten gesenkt.
Aber auch Haushalte mit wenig Eigenkapital könnten Wohneigentum
erwerben. Eine solche Eigentumsstruktur ist gemäss geltendem Recht
nicht zulässig. Deshalb definiert der Bericht den gesetzlichen
Änderungsbedarf und schlägt in zwei Varianten konkrete Gesetzestexte
vor.
Die Publikation umfasst 136 Seiten und kann unter Angabe der
Bestellnummer 725.068 d (deutsch) oder 725.068 f (französisch) bei der
Eidg. Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, oder über den
Buchhandel zum Preis von Fr. 16.50 bezogen werden. Zu
Rezensionszwecken kann die Broschüre beim Bundesamt für Wohnungswesen,
2540 Grenchen, bestellt werden (Belege erwünscht).

BUNDESAMT FÜR WOHNUNGSWESEN
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Bundesamt für Wohnungswesen, Herr Stefan Pulfer, Tel. 032 / 654'91‘84