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Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972

Bern, 24. November 1999

Pressemitteilung

Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das
Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972

Der Bundesrat hat eine Botschaft verabschiedet, mit der er den
eidgenössischen Räten die Genehmigung des Protokolls von 1996 zum
Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das
Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 empfiehlt.

Das Protokoll beinhaltet ein Verbot für die Verbrennung von Abfällen oder
anderen Stoffen auf See und schränkt die Liste der zu versenkenden Abfälle
in erheblichem Masse ein. Insbesondere verbietet es die Versenkung aller
Arten radioaktiver Abfälle.

Seit 1979 ist die Schweiz Vertragsstaat des Internationalen Ueberein-kommens
von London über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen
von Abfällen. Seit Inkrafttreten der Verordnung über den Verkehr mit
Sonderabfällen am 1. April 1987 haben die zuständigen schweizerischen
Behörden keine Bewilligungen mehr zum Export von Abfällen zwecks Versenkung
in die See erteilt. Seit Ende 1990 ist die Schweiz auch aus der
Hochseeverbrennung von Sonderabfällen ausgestiegen.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
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