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Letzte Verlängerung der Registrierung für die Kommunalwahlen 2000 in Bosnien-Herzegowina

Pressemitteilung

Letzte Verlängerung der Registrierung für die Kommunalwahlen 2000 in
Bosnien-Herzegowina

Für die rund 15´000 vorübergehend in der Schweiz lebenden Wahlberechtigten
aus Bosnien-Herzegowina ist die Frist der Registrierung erneut bis zum 30.
November 1999 verlängert worden. Die Registrierung erfolgt zentral beim
OCV-Büro (Out of Country - Voting) der OSZE in Wien . Die spätere
Stimmabgabe erfolgt grundsätzlich brieflich.

In diesem Frühjahr sind die im Ausland lebenden Wahlberechtigten erstmals
aufgefordert worden, sich bei der OSZE in Wien registrieren zu lassen. Die
provisorische Wahlkommission hat im Sommer 1999 beschlossen, die Wahlen erst
am 8. April 2000 durchzuführen. Die definitive Registrierungsfrist ist bis
zum 30. November 1999 verlängert worden..

Die in der Schweiz lebenden Wahlberechtigten werden nochmals aufgefordert,
bei der diplomatischen Vertretung ihres Landes, bei den Hilfs- und
Flüchtlingsorganisationen oder über Internet  die Registrierungsunterlagen
zu beziehen. Dies gilt insbesondere für alle bis zum 31. März 2000
volljährig (18 Jahre) werdenden Bosnierinnen und Bosnier.

Zu den Wahlen zugelassen ist, wer sich bis zum 30. November 1999
(Posteingang in Wien) registrieren lässt und auch die weiteren
Voraussetzungen erfüllt. Dem ausgefüllten Registrierungsformular ist die
Kopie eines Identifikationsnachweises beizulegen. Die Bestätigung der
Wahlberechtigung und das Wahlmaterial werden später direkt durch die OSZE
mit detaillierten Anweisungen zur Stimmabgabe sowie mit Hinweisen auf
telefonische Auskunftsdienste zum Wahlverfahren zugestellt.

Fragen betreffend die Registrierung beantwortet eine OSZE-Hotline in
Sarajewo, Tel. (00387) 292 405 oder ... 407
(jeweils von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Montag bis Samstag).

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

23. November 1999

Auskünfte:

Bundeskanzlei,
Sekretariat IPO Bosnien,
Tel. (031) 323 20 69