Unzulässige Alkoholwerbung bei der SRG
MEDIENMITTEILUNG
Unzulässige Alkoholwerbung bei der SRG
BAKOM zieht unrechtmässigen Gewinn ein
Die SRG hat während den Fussball-Weltmeisterschaften in Frankreich
verbotene Alkoholwerbung geschaltet. Nach einem Entscheid des Bundesamtes
für Kommunikation (BAKOM) wird sie deswegen mit 5000 Franken gebüsst; der
Nettogewinn aus den beanstandeten Werbespots im Umfang von rund 550'000
Franken wird eingezogen.
Ein Werbespot für Bier, welcher erst am Schluss darauf schliessen lässt,
dass für alkoholfreies Bier geworben werden soll, verstösst nach Ansicht
des BAKOM gegen das im Radio- und Fernsehgesetz verankerte
Alkoholwerbeverbot. Es genüge nicht, wenn erst in den letzten fünf
Sekunden des Spots das beworbene Produkt "Schlossgold" mit dem Vermerk
"alkoholfrei" eingeblendet werde. Der Spot erwecke nämlich bis kurz vor
Schluss den Eindruck, es werde für die Bierbrauerei "Feldschlösschen"
geworben, die in erster Linie alkoholhaltiges Bier produziert, hält das
BAKOM im Entscheid fest.
Der Alkoholwerbespot wurde während den Fussball-Weltmeisterschaften 1998 in
Frankreich auf den TV-Kanälen von SF DRS, TSR und TSI insgesamt 486 Mal
ausgestrahlt. Er zeigt Fussball-Spieler, die nach dem gewonnenen Match auf
ihren Sieg mit Bier anstossen. Das Logo "Feldschlösschen" erscheint dabei
wiederholt auf Bierflaschen und -gläsern.
Wegen Verletzung des Alkoholwerbeverbots wird die SRG deshalb vom BAKOM mit
5000 Franken gebüsst und muss den unrechtmässig erzielten Nettogewinn aus
der beanstandeten Werbung im Umfang von rund 550'000 Franken abliefern.
Die SRG kann gegen diesen Entscheid Einsprache erheben.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen hat bereits in
einem Entscheid vom 22. Januar 1999 festgestellt, dass die Feldschlösschen
-Werbung während den Übertragungen der Fussball-Weltmeisterschaft das
Verbot der irreführenden Werbung verletzt habe. Dieser Entscheid ist zur
Zeit vor Bundesgericht hängig.
Biel, 19. November 1999
Bundesamt für Kommunikation
Stabsstelle Kommunikation
Auskünfte:
Carole Gerber, Leiterin Aufsicht RTV, 032 327 54 49