NEAT: Das Bundesamt für Verkehr empfiehlt einen Spezialfonds für den Kanton Uri
MEDIENMITTEILUNG
NEAT: Das Bundesamt für Verkehr empfiehlt einen Spezialfonds für den Kanton
Uri
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hält in seinem Bericht an das Bundesamt für
Raumplanung zum Bereinigungsverfahren mit dem Kanton Uri an der
Talvariante der NEAT fest. Weil der Kanton Uri zusätzlichen Belastungen
ausgesetzt sein wird, beantragt das BAV einen zweckgebundenen Fonds in der
Höhe von mehreren Millionen Franken. Damit sollen Massnahmen zur
Verbesserung des "Lebensraums Uri" unterstützt werden.
Nachdem sich der Bund und der Kanton Uri über die Linienführung der NEAT
nicht haben einigen können, hat der Bundesrat im März 1999 das
Bereinigungsverfahren gemäss Raumplanungsgesetz angeordnet. Das BAV hält
nach umfangreichen Zusatzabklärungen und Aussprachen mit Vertretern des
Kantons Uri, der Bahnen und weiterer Stellen des Bundes an der bereits im
März 1999 vorgeschlagenen Basisvariante II (Talvariante) fest. Diese weist
gegenüber der Bergvariante eindeutige betriebliche Vorteile auf, erfüllt
die Anforderung an einen leistungsfähigen Schienenkorridor zur Entlastung
der Strasse vom Güterfernverkehr und stellt die notwendige Flexibilität
zur Umsetzung des bahntechnologischen Fortschritts sicher. Allein die
Talvariante vermag die betrieblichen und technischen Anforderungen an die
NEAT-Neubaustrecken vollumfänglich zu erfüllen. In seiner Beurteilung
gelangt das BAV zum Schluss, dass die Basisvariante II auf Stufe
Vorprojekt den Anforderungen der Gesetzgebung in den Bereichen Umwelt und
Raumplanung entspricht.
Das BAV ist sich jedoch bewusst, dass die Bevölkerung des Kantons Uri
bereits heute durch die Auswirkungen des Strassenverkehrs und der
bestehenden Bahnlinie stark belastet ist. Es ist unbestritten, dass der
zusätzliche Verkehrsträger im vorbelasteten unteren Reusstal einen
wesentlichen Eingriff darstellt. Obschon das Vorprojekt - für sich allein
betrachtet - im Einklang mit der Umwelt- und Raumplanungsgesetzgebung
steht, ist im Zusammenwirken mit den bereits bestehenden Infrastrukturen
von zusätzlichen "negativen Synergieeffekten" für den betroffenen Raum
auszugehen. Das BAV beantragt deshalb die Schaffung eines zweckgebundenen
Fonds in der Höhe von mehreren Millionen Franken, mit dem auf der
Grundlage der kantonalen Richtplanung konkrete projektübergreifende
Verbesserungen im Umwelt- und Raumplanungsbereich ermöglicht werden
sollen.
So könnten zum Beispiel durch die Verkehrsinfrastruktur Eisenbahn/Autobahn
bedingte Einschränkungen des Verkehrsflusses oder Umwegverkehr, welcher zu
übermässigen Lärm- und Luftemissionen in Wohngebieten führt durch
Anpassungen oder Neubauten von Unterführungen gemindert werden.
Vorstellbar ist auch die Unterstützung raumplanerischer Massnahmen (z.B.
Umzonungen, Umnutzungen), die den von Eisenbahn und Autobahn verursachten
Belastungen Rechnung tragen. Das Landschaftsbild könnte zudem durch
spezielle Massnahmen aufgewertet werden. Mit den im Fonds enthaltenen
Finanzmitteln könnten beispielsweise auch über das einzelne Projekt hinaus
weitere ökologische Ausgleichsflächen zur Vernetzung von Lebensräumen
finanziert werden.
Die Federführung bei der Auswahl der Massnahmen läge beim Kanton, da nur er
über die Möglichkeiten verfügt, im Raum infrastrukturübergreifend tätig zu
werden. Ein aus Vertretern des Kantons Uri und des Bundes bestehendes
Gremium würde über die Realisierung der Massnahmen und den auszurichtenden
Beitrag entscheiden.
Der Kanton Uri wird Gelegenheit erhalten, zum Antrag des BAV an das
federführende Bundesamt für Raumplanung bis Dezember 1999 Stellung zu
nehmen. Dieses wird darauf dem Bundesrat die definitive Linienführung für
die NEAT im Kanton Uri beantragen. Mit einem Entscheid des Bundesrates
wird im ersten Quartal 2000 gerechnet.
Bern, 18. November 1999
BUNDESAMT FÜR VERKEHR
KOMMUNIKATION
Auskünfte:
Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel. 031/322 36 43