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NEAT: Das Bundesamt für Verkehr empfiehlt einen Spezialfonds für den Kanton Uri

MEDIENMITTEILUNG

NEAT: Das Bundesamt für Verkehr empfiehlt einen Spezialfonds für den Kanton
 Uri

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hält in seinem Bericht an das Bundesamt für
 Raumplanung zum Bereinigungsverfahren mit dem Kanton Uri an der
 Talvariante der NEAT fest. Weil der Kanton Uri zusätzlichen Belastungen
 ausgesetzt sein wird, beantragt das BAV einen zweckgebundenen Fonds in der
 Höhe von mehreren Millionen Franken. Damit sollen Massnahmen zur
 Verbesserung des "Lebensraums Uri" unterstützt werden.

Nachdem sich der Bund und der Kanton Uri über die Linienführung der NEAT
 nicht haben einigen können, hat der Bundesrat im März 1999 das
 Bereinigungsverfahren gemäss Raumplanungsgesetz angeordnet. Das BAV hält
 nach umfangreichen Zusatzabklärungen und Aussprachen mit Vertretern des
 Kantons Uri, der Bahnen und weiterer Stellen des Bundes an der bereits im
 März 1999 vorgeschlagenen Basisvariante II (Talvariante) fest. Diese weist
 gegenüber der Bergvariante eindeutige betriebliche Vorteile auf, erfüllt
 die Anforderung an einen leistungsfähigen Schienenkorridor zur Entlastung
 der Strasse vom Güterfernverkehr und stellt die notwendige Flexibilität
 zur Umsetzung des bahntechnologischen Fortschritts sicher. Allein die
 Talvariante vermag die betrieblichen und technischen Anforderungen an die
 NEAT-Neubaustrecken vollumfänglich zu erfüllen. In seiner Beurteilung
 gelangt das BAV zum Schluss, dass die Basisvariante II auf Stufe
 Vorprojekt den Anforderungen der Gesetzgebung in den Bereichen Umwelt und
 Raumplanung entspricht.

 Das BAV ist sich jedoch bewusst, dass die Bevölkerung des Kantons Uri
 bereits heute durch die Auswirkungen des Strassenverkehrs und der
 bestehenden Bahnlinie stark belastet ist. Es ist unbestritten, dass der
 zusätzliche Verkehrsträger im vorbelasteten unteren Reusstal einen
 wesentlichen Eingriff darstellt. Obschon das Vorprojekt - für sich allein
 betrachtet -  im Einklang mit der Umwelt- und Raumplanungsgesetzgebung
 steht, ist im Zusammenwirken mit den bereits bestehenden Infrastrukturen
 von zusätzlichen "negativen Synergieeffekten" für den betroffenen Raum
 auszugehen. Das BAV beantragt deshalb die Schaffung eines zweckgebundenen
 Fonds in der Höhe von mehreren Millionen Franken, mit dem auf der
 Grundlage der kantonalen Richtplanung konkrete projektübergreifende
 Verbesserungen im Umwelt- und Raumplanungsbereich ermöglicht werden
 sollen.

So könnten zum Beispiel durch die Verkehrsinfrastruktur Eisenbahn/Autobahn
 bedingte Einschränkungen des Verkehrsflusses oder Umwegverkehr, welcher zu
 übermässigen Lärm- und Luftemissionen in Wohngebieten führt durch
 Anpassungen oder Neubauten von Unterführungen gemindert werden.
 Vorstellbar ist auch die Unterstützung  raumplanerischer Massnahmen (z.B.
 Umzonungen, Umnutzungen), die den von Eisenbahn und Autobahn verursachten
 Belastungen Rechnung tragen. Das Landschaftsbild könnte zudem durch
 spezielle Massnahmen aufgewertet werden. Mit den im Fonds enthaltenen
 Finanzmitteln könnten beispielsweise auch über das einzelne Projekt hinaus
 weitere ökologische Ausgleichsflächen zur Vernetzung von Lebensräumen
 finanziert werden.

Die Federführung bei der Auswahl der Massnahmen läge beim Kanton, da nur er
 über die Möglichkeiten verfügt, im Raum infrastrukturübergreifend tätig zu
 werden. Ein aus Vertretern des Kantons Uri und des Bundes bestehendes
 Gremium würde über die Realisierung der Massnahmen und den auszurichtenden
 Beitrag entscheiden.
Der Kanton Uri wird Gelegenheit erhalten, zum Antrag des BAV an das
 federführende Bundesamt für Raumplanung bis Dezember 1999 Stellung zu
 nehmen. Dieses wird darauf dem Bundesrat die definitive Linienführung für
 die NEAT im Kanton Uri beantragen. Mit einem Entscheid des Bundesrates
 wird im ersten Quartal 2000 gerechnet.

Bern, 18. November 1999

BUNDESAMT FÜR VERKEHR
KOMMUNIKATION

Auskünfte:

Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel. 031/322 36 43