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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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PRESSEMITTEILUNG

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Bundesrat stimmt den Empfehlungen des Weltzollrates zu

In der heutigen Sitzung hat der Bundesrat die Änderungen des
Harmonisierten Systems (Nomenklatur des Weltzollrates) in zustimmendem
Sinne verabschiedet. Die Änderungen treten aufs Jahr 2002 in Kraft; die
Höhe der Zollansätze ist davon nicht tangiert.

Der schweizerische Zolltarif beruht auf dem weltweit angewandten
Harmonisierten System (HS). Diese Nomenklatur - die nicht nur als
Grundlage für den Zoll, sondern auch für Handelsabkommen, internationale
Transporte, Statistiken usw. dient - muss aktuell sein. Neue Bedürfnisse
entstehen aufgrund technologischer Fortschritte, andere Produkte
verlieren ihre Bedeutung mit Blick auf den internationalen
Warenaustausch. Der Weltzollrat mit Sitz in Brüssel hat nun zum dritten
Male diese Nomenklatur geändert bzw. erneuert; sie soll weltweit am 1.
Januar 2002 in Kraft treten. Deren Auswirkungen erstrecken sich über den
ganzen Zolltarif.
Die Eidg. Zollverwaltung hat auf internationaler Ebene an der
Ausarbeitung der vorliegenden Anpassungen, unter vorgängiger
Konsultation der interessierten Wirtschaftskreise, stets mitgewirkt. Die
Schweiz, wie auch alle anderen Vertragsparteien, ist verpflichtet, die
Anpassungen in den nationalen Zolltarif zu übertragen. Die Zollansätze
sind nicht tangiert.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:
Jean-Luc Robyr, Abteilungschef Zolltarif, Oberzolldirektion, Tel. 031
322 67 21
Erwin Hurni, Adjunkt, Sektion Tarif, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 65
92

  Auf unserer Website http://www.efd.admin.ch finden Sie in der Rubrik
”Hot Spot” jeweils weiterführende Links zu den aktuellen
Pressemitteilungen.

24.11.1999

In der heutigen Sitzung hat der Bundesrat die Änderungen des
Harmonisierten Systems (Nomenklatur des Weltzollrates) in zustimmendem
Sinne verabschiedet. Die Änderungen treten aufs Jahr 2002 in Kraft; die
Höhe der Zollansätze ist davon nicht tangiert.

Der schweizerische Zolltarif beruht auf dem weltweit angewandten
Harmonisierten System (HS). Diese Nomenklatur - die nicht nur als
Grundlage für den Zoll, sondern auch für Handelsabkommen, internationale
Transporte, Statistiken usw. dient - muss aktuell sein. Neue Bedürfnisse
entstehen aufgrund technologischer Fortschritte, andere Produkte
verlieren ihre Bedeutung mit Blick auf den internationalen
Warenaustausch. Der Weltzollrat mit Sitz in Brüssel hat nun zum dritten
Male diese Nomenklatur geändert bzw. erneuert; sie soll weltweit am 1.
Januar 2002 in Kraft treten. Deren Auswirkungen erstrecken sich über den
ganzen Zolltarif.
Die Eidg. Zollverwaltung hat auf internationaler Ebene an der
Ausarbeitung der vorliegenden Anpassungen, unter vorgängiger
Konsultation der interessierten Wirtschaftskreise, stets mitgewirkt. Die
Schweiz, wie auch alle anderen Vertragsparteien, ist verpflichtet, die
Anpassungen in den nationalen Zolltarif zu übertragen. Die Zollansätze
sind nicht tangiert.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Jean-Luc Robyr, Abteilungschef Zolltarif, Oberzolldirektion, Tel. 031
322 67 21
Erwin Hurni, Adjunkt, Sektion Tarif, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 65
92

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24.11.1999