Mineralölsteuerverordnung: neue Steuerbegünstigungen auf Flugpetrol
PRESSEMITTEILUNG
Mineralölsteuerverordnung: neue Steuerbegünstigungen auf Flugpetrol
Der Bundesrat hat beschlossen, die Mineralölsteuerverordnung per
1.1.2000 anzupassen. Neu wird Flugpetrol, das zum Betanken von
ausländischen Flugzeugen im Zusammenhang mit deren Wartung, Reparatur
und Umbau in schweizerischen Werkstätten und dem anschliessenden
Rückflug ins Ausland verwendet wird, von der Mineraölsteuer befreit.
Flugpetrol zum Testen von Flugtriebwerken auf dem Prüfstand wird
steuerlich begünstigt.
Dank dieser Anpassungen werden die schweizerischen Werkstätten
inskünftig in der Lage sein, auch ausländische Kundschaft zu
konkurrenzfähigen Preisen bedienen zu können.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Rolf Rawyler, Oberzolldirektion, Tel. 031 / 322 66 31
24.11.1999
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