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PRESSEMITTEILUNG
 

Von der Arbeitslosenversicherung finanzierte arbeitsmarktliche Massnahmen

Neue Verfahren ab dem 1. Januar 2000

Die von der Arbeitslosenversicherung finanzierten arbeitsmarktlichen Massnahmen werden per 1. Januar 2000 an die geänderte Situation auf dem Arbeitsmarkt sowie an die durch das Stabilisierungsprogramm eingeführten neuen Bestimmungen angepasst. Vertreter aller Vollzugsorgane der Arbeitslosenversicherung (Kantone, Arbeitslosenkassen und Organisatoren von Massnahmen) haben sich kürzlich in Bern versammelt, um bezüglich der neuen Verfahren geschult zu werden.

Die wichtigsten Änderungen in drei Punkten:

Teilnehmer an Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung (vorübergehende Beschäftigung, Berufspraktika, Motivationssemester) werden ab dem 1. Januar 2000 besondere Taggelder und nicht mehr wie bis anhin Löhne erhalten. Das Parlament hat beschlossen, die Auswirkungen, welche diese Massnahme für Personen mit sehr niedrigen Taggeldern haben könnte, sozial abzufedern. Deshalb beträgt das Minimaltaggeld bei einer Vollzeit-Teilnahme an einer vorübergehenden Beschäftigung 102 Franken, was ungefähr 2'200 Franken pro Monat entspricht.

Im Bereich der Unfallversicherung von arbeitslosen Personen wird der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung künftig die Abrechnungen der Berufsunfallversicherung (1.62%) sowie der Nicht-Berufsunfallversicherung (2.94%) direkt mit der SUVA vornehmen. Die Prämie der Nicht-Berufsunfallversicherung geht zu Lasten der Versicherten.

Für das Jahr 2000 ist die Minimalanzahl an Jahresarbeitsplätzen in den arbeitsmarktlichen Massnahmen von 25'000 auf 15'000 reduziert worden. Die Kantone müssen deshalb ihr Angebot entsprechend anpassen und die Organisatoren die angebotenen Kapazitäten reduzieren. Mit den Organisatoren müssen zufriedenstellende Lösungen gefunden werden.

Auf Grund all dieser Gesetzesänderungen hat das seco das Kreisschreiben betreffend arbeitsmarktliche Massnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Vollzugsorganen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) überarbeitet.
 

Bern, 25. November 1999

Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation / Information
 

Auskünfte: Valentin Lagger, seco, Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung , Tel. 031 324 84 56