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PRESSEMITTEILUNG
 

Verordnungsänderungen in der Arbeitslosenversicherung

Anpassungen in den Bereichen "Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung" sowie "Kontrollvorschriften"
 

Der Bundesrat hat am 24. November 1999 die geänderten Bestimmungen der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) verabschiedet. Änderungen erfolgen vor allem im Bereich der Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung sowie im Bereich der Kontrollvorschriften, welche arbeitslose Personen beim Bezug von Taggeldern einhalten müssen.

Der Bundesrat hat mit der Verabschiedung der neuen Bestimmungen unter anderem den Begriff der saisonalen Beschäftigungsschwankungen näher umschrieben. Neu sollen - sofern die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind - konjunkturelle Arbeitsausfälle in Zeiten mit saisonalen Beschäftigungsschwankungen (z.B. im Winter) anrechenbar und somit entschädi-gungsberechtigt sein. Zur Ermittlung des konjunkturellen Anteils am gesamten Arbeitsausfall wird auf den Durchschnittswert der gleichen Perioden in den zwei Vorjahren abgestellt.

Ausserdem soll mit diesen Anpassungen bei der Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung der zunehmenenden Flexibilisierung der betrieblichen Arbeitszeiten Rechnung getragen werden. Die Neuerung hat zum Ziel, dass alle ausbezahlten oder nicht ausbezahlten Mehrstunden der letzten sechs Monate im Falle eines wirtschaftlich oder witterungsbedingten Arbeitsausfalls von den Ausfallstunden abzuziehen sind.

Die Vollzugsorgane der Arbeitslosenversicherung werden in Zukunft nicht mehr aufgrund der Leistungen sondern aufgrund deren Wirkungen beurteilt. Deshalb wurden auch Änderungen in den Verordnungsartikeln zu den sogenannten Kontrollvorschriften vorgenommen, die eine vermehrt bedarfsgerechte Betreuung der arbeitslosen Personen erlauben werden. Die Vollzugsstellen (insb. die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren) erhalten so die Möglichkeit, jene Personen intensiver zu betreuen, die mehr Mühe haben, eine neue Stelle zu finden.
 

Bern, 24. November 1999

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
 

Auskünfte:  Valentin Lagger, seco, Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung,
Tel. 031 324 84 56