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Wichtiger Schritt im internationalen Kampf gegen die Verschmutzung von Luft und Boden

MEDIENMITTEILUNG

Übereinkommen über die grenzüberschreitende Luftverunreinigung

Wichtiger Schritt im internationalen Kampf gegen die Verschmutzung von Luft
 und Boden

Die Versauerung und Überdüngung von Wasser und Boden soll vermindert, die
 Bildung von Ozon reduziert werden. Um das zu erreichen, unterzeichnet die
 Schweiz am 1. Dezember in Göteborg ein neues Protokoll der Genfer
 Konvention. Das Protokoll will in Europa, Kanada und den Vereinigten
 Staaten den Ausstoss von Schwefel, Stickoxiden, Ammoniak und flüchtigen
 organischen Verbindungen (VOC) senken. Im Schweizer Mittelland und vor
 allem im Tessin, das stark unter grenzüberschreitender Luftverschmutzung
 leidet, könnte sich die Situation spürbar verbessern.

Der Kampf gegen die Luftverschmutzung auf internationaler Ebene hat 1979
 mit der Unterzeichnung des Übereinkommens über weiträumige
 grenzüberschreitende Luftverunreinigung in Genf begonnen. Diese Konvention
 der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) wurde bis jetzt von 44
 Ländern ratifiziert. Es handelt sich um Länder aus Europa, darunter alle
 osteuropäischen Staaten, die Vereinigten Staaten und Kanada. Sieben
 Protokolle sind seither erarbeitet worden und haben vor allem in Europa
 zur Verbesserung der Luftqualität beigetragen.

Das achte Protokoll zur Reduktion von Versauerung, Überdüngung und
 bodennahem Ozon behandelt alle wichtigen Effekte der Verschmutzung der
 Atmosphäre. Es soll am 1. Dezember in Göteborg unterzeichnet werden.

· Die Versauerung der Gewässer und Böden hat Auswirkungen auf die Fische
 und das Gleichgewicht der Ökosysteme. Davon sind vor allem die Alpen,
 Schottland und Skandinavien betroffen.

· Übermässiger Stickstoffeintrag (Eutrophierung), schwächt sensible
 Ökosysteme wie zum Beispiel Hochmoore, vermindert die Widerstandsfähigkeit
 der Vegetation (z.B. des Waldes) und verschmutzt das Trinkwasser.

· Die Bildung von Ozon in Bodennähe verursacht beim Menschen
 Augenreizungen, Atemwegserkrankungen, Einschränkungen der Lungenfunktion
 und reduziert das Wachstum der Pflanzen.

Diese Probleme werden durch Schwefel (aus Heizungen und Dieselmotoren),
 Stickoxide (Verkehr, Heizungen und Industrie), Ammoniak (aus der
 Landwirtschaft) und flüchtigen organischen Verbindungen (Lösungsmittel und
 Kohlenwasserstoffe) verursacht. Das neue Protokoll legt für die
 Unterzeichnerstaaten Reduktionsziele für diese vier Schadstoffe fest.

Bis zum Jahr 2010 schreibt das Protokoll für die Schweiz eine Verminderung
 von Schwefeldioxid um 40%, von Stickoxiden um 52%, von Ammoniak um 13% und
 von flüchtigen organischen Verbindungen um 51% gegenüber 1990 vor. Diese
 Reduktionen tragen massgeblich zum Schutz von empfindlichen Ökosystemen
 und der menschlichen Gesundheit bei. Als Folge der Reduktionen werden
 versauerte Oberflächen von 41 auf 4 % zurückgehen, Flächen mit zu grossem
 Stickstoffeintrag von 92 auf 77 %. Die Reduktion von Stickoxiden und
 flüchtigen organischen Verbindungen vermindert die Bildung von Ozon in
 Bodennähe.

Mit den Massnahmen der Luftreinhalte-Politik (z.B. leistungsabhängige
 Schwerverkehrsabgabe, VOC-Lenkungsabgabe, Agrarpolitik 2002, europäische
 Abgasvorschriften für Motorfahrzeuge) sollte die Schweiz die
 Verpflichtungen erfüllen können.

Auch über die Landesgrenze hinweg günstige Auswirkungen

Mit den internationalen Massnahmen wird in Europa bis ins Jahr 2010 der
 Ausstoss von Schwefeldioxid um 63 %, von Stickdioxiden um 41 %, von
 flüchtigen organischen Verbindungen um 40 % und von Ammoniak um 17 %
 gegenüber 1990 sinken. Der Schwefelausstoss wurde bereits erfolgreich
 vermindert, bei den Stickoxiden und Ammoniak steht man erst am Anfang der
 Bemühungen auf internationaler Ebene. Wenn die Nachbarländer ihren
 Schadstoffausstoss reduzieren, hat das auch günstige Auswirkungen in der
 Schweiz. Die Belastungsspitzen durch Ozon könnten für die Schweizer
 Bevölkerung um 90 % gesenkt werden. Vor allem im Tessin, das stark von
 grenzüberschreitender Luftverschmutzung betroffen ist, könnte sich die
 Situation spürbar verbessern, wenn sich in Italien und der Schweiz die
 Schadstoffmenge vermindert.

Bern, 17. November 1999

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Richard Ballaman, Sektion Grundlagen, Abteilung Luftreinhaltung, Bundesamt
 für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 64 96

Weitere Informationen auf dem Internet: http://www.unece.org/env/lrtap

Beilagen:

Faktenblatt 1: Protokoll über die Reduktion von Versauerung, Eutrophierung
 und bodennahem Ozon
Faktenblatt 2: Die UNO/ECE-Konvention über weiträumige grenzüberschreitende
 Luftverunreinigung

Faktenblatt 1

Erläuterungen zum Protokoll zur Reduktion von Versauerung, Überdüngung und
 bodennahem Ozon

Trotz der im Laufe der letzten Jahre in der Schweiz und in andern Ländern
 festgestellten Reduktion der Luftverschmutzung, bleiben die Auswirkungen
 besorgniserregend. Probleme bezüglich Ablagerung und erhöhten
 Ozonkonzentrationen lassen sich nicht allein durch Massnahmen auf
 nationaler Ebene lösen. Deshalb hat sich die Schweiz aktiv bei der
 Erarbeitung einer ganzheitlichen Strategie zur Schadstoffverminderung
 eingesetzt. Sie arbeitete eng mit den andern Alpenländern zusammen, um die
 Empfindlichkeit des Alpenraums bezüglich Ausstoss von Schadstoffen, die
 versauernd und überdüngend (eutrophierend) wirken, zu charakterisieren.
 Die schweizerischen Arbeitsbeiträge zeigten, dass die kritischen
 Belastungsgrenzen für Wälder, landwirtschaftliche Kulturen und Bergseen
 oft deutlich überschritten wurden.

Mit Hilfe von Computer-Simulationsmodellen wird bestimmt, wie stark und an
 welchen Quellen der Schadstoffausstoss reduziert werden muss um effizient
 und kostengünstig die Belastung der menschlichen Gesundheit, und von
 Vegetation und Boden durch die Schadstoffe Schwefel, Stickoxide und
 Ammoniak zu senken. Diese drei Schadstoffe sind verantwortlich für die
 Versauerung und Überdüngung von Gewässern und Böden und die Bildung von
 bodennahem Ozon.

Bis zum Jahr 2010 sind bedeutende Ausstossreduktionen vorgesehen

Weil die Empfindlichkeit der Ökosysteme und die Intensität des
 Schadstoffausstosses in jedem Land verschieden ist, wurden prozentuale
 Verpflichtungen zur Emissionsreduktion festgelegt. Gewisse Länder müssen
 vorwiegend ihre Schwefelemissionen vermindern, während in anderen Ländern
 hauptsächlich der Ausstoss von Stickoxiden oder Ammoniak gesenkt werden
 muss.

Für die Schweiz betragen die Emissionsobergrenzen, die es bis 2010 zu
 erreichen gilt, 26'000 Tonnen für Schwefeldioxid (das bedeutet einen
 Rückgang um 40% gegenüber 1990), von 79'000 Tonnen für Stickoxide (-52%),
 von 63'000 Tonnen für Ammoniak (-13%) und von 144'000 Tonnen für flüchtige
 organische Verbindungen (-51%).

Um diese Emissionsziele zu erreichen, verpflichtet sich jede
 Vertragspartei, die besten verfügbaren Technologien einzusetzen, um für
 jeden einzelnen Schadstoff den gesamten Ausstoss zu senken. Für alle
 wichtigen Quellen kommen - gemäss einem vorgegebenen Kalender -
 Emissionsgrenzwerte zur Anwendung.

Durch die Emissionsreduktionen wird die übermässige Versauerung um 90%
 verringert. Bezüglich Überdüngung sind die Ergebnisse weniger spektakulär
 (Rückgang der Überschüsse in der Luft um 16%), denn mit der Verminderung
 von Stickoxiden und Ammoniak auf internationaler Ebene wird erst begonnen.
 Dank der vorgesehenen Reduktion von Vorläuferschadstoffen in ganz Europa
 wird sich in der Schweiz die Spitzenbelastung durch Ozon auf die
 Bevölkerung um rund 90% und auf die Vegetation um die Hälfte verringern.

Faktenblatt 2

UNO/ECE-Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende
 Luftverunreinigung

Das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung
 wurde anlässlich der Konferenz der Umweltminister der Mitgliedstaaten der
 Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNO/ECE) am 13.
 November 1979 in Genf von 32 Staaten und der Europäischen Gemeinschaft
 unterzeichnet. Die Genfer Konvention trat am 16. März 1983 in Kraft.
 Seither haben 44 Länder das Übereinkommen ratifiziert, darunter am 6. Mai
 1983 auch die Schweiz.

In der Zwischenzeit sind sieben Zusatzprotokolle erarbeitet worden:

· EMEP-Protokoll zur Finanzierung der Messung und Bewertung der
 weiträumigen Luftverunreinigung (Genf 1984)

· Protokoll zur Verringerung der Schwefelemissionen um 30% (Helsinki 1985)

· Protokoll zur Stabilisierung der Stickoxidemissionen (Sofia 1988)

· Protokoll zur Verringerung der Emissionen von flüchtigen organischen
 Verbindungen (Genf 1991)

· Protokoll zur weiteren Verringerung der Schwefelemissionen (Oslo 1994)

· Protokoll über persistente organische Luftschadstoffe (Aarhus 1998)

· Protokoll über Schwermetalle (Aarhus 1998)

Von diesen sieben Protokollen hat die Schweiz die ersten fünf ratifiziert
 und bereitet die Ratifikation der beiden letzten vor.

Ein neues Protokoll über die Verringerung von Versauerung, Überdüngung und
 bodennahem Ozon wurde im Verlaufe der letzten Jahre ausgearbeitet.
 Anlässlich einer Sondersitzung des Exekutivorgans der Konvention am 30.
 November 1999 in Göteborg (Schweden) werden voraussichtlich rund 30
 Staaten sowie die Vereinigten Staaten, Kanada und die Europäische
 Gemeinschaft das Protokoll unterzeichnen. Dies ist eine weitere wichtige
 Etappe bei der Lösung der Luftverunreinigung auf dem Gebiet der UNO/ECE.