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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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PRESSEMITTEILUNG
 

Administrative Entlastung

Erlass einer Verordnung über Ordnungsfristen für die Behandlung von Gesuchen in erstinstanzlichen wirtschaftsrechtlichen Verfahren des Bundes

Bericht des Bundesrates über Massnahmen zur Deregulierung und administrativen Entlastung

An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat eine Verordnung gutgeheissen, mittels welcher der Bundesverwaltung ab 1. Januar 2000 Fristen für die Behandlung von Bewilligungsgesuchen auferlegt werden. Gesuche, deren Prüfung einen Aufwand von Stunden bedingt, müssen innert Tagen nach ihrem Eingang entschieden sein, Dossiers, welche einen Arbeitsaufwand von mehreren Tagen nach sich ziehen, innert Wochen. Werden diese Fristen von maximal 14 Tagen, respektive 6 Wochen überschritten, muss die Verwaltung auf eine einfache Anfrage hin die Ueberschreitung der First schriftlich begründen.

In Erfüllung einer Motion Forster hat der Bundesrat heute weiter einen Bericht veröffentlicht, der über den Fortschritt bei der Umsetzung der Massnahmen zur Deregulierung und administrativen Entlastung Aufschluss gibt, die der Bundesrat in seinem Zuständigkeitsbereich veranlasst hat.
 

Bern, den 17. November 1999

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
 

Auskunft:
Staatssekretariat für Wirtschaft, Wirtschaftspolitische Grundlagen, Peter Balastèr, 031 / 322 21 18