Administrative Entlastung
Erlass einer Verordnung über Ordnungsfristen für die Behandlung von Gesuchen in erstinstanzlichen wirtschaftsrechtlichen Verfahren des Bundes
Bericht des Bundesrates über Massnahmen zur Deregulierung und administrativen Entlastung
An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat eine Verordnung gutgeheissen, mittels welcher der Bundesverwaltung ab 1. Januar 2000 Fristen für die Behandlung von Bewilligungsgesuchen auferlegt werden. Gesuche, deren Prüfung einen Aufwand von Stunden bedingt, müssen innert Tagen nach ihrem Eingang entschieden sein, Dossiers, welche einen Arbeitsaufwand von mehreren Tagen nach sich ziehen, innert Wochen. Werden diese Fristen von maximal 14 Tagen, respektive 6 Wochen überschritten, muss die Verwaltung auf eine einfache Anfrage hin die Ueberschreitung der First schriftlich begründen.
In Erfüllung einer Motion Forster hat der Bundesrat heute weiter
einen Bericht veröffentlicht, der über den Fortschritt bei der
Umsetzung der Massnahmen zur Deregulierung und administrativen Entlastung
Aufschluss gibt, die der Bundesrat in seinem Zuständigkeitsbereich
veranlasst hat.
Bern, den 17. November 1999
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