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Änderung der Strahlenschutzverordnung

Bern, 17. November 1999

Änderung der Strahlenschutzverordnung
Der Bundesrat hat eine Änderung der Strahlenschutzverordnung (StSV)
gutgeheissen. Nebst einigen Detailregelungen technischer Natur wurde die
Zuständigkeit der Aufsicht über das Paul Scherrer Institut (PSI) neu
geregelt. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.
Seit Inkrafttreten der StSV im Oktober 1994 sind die im Strahlenschutz
verwendeten Dosisfaktoren von der internationalen Strahlenschutzkommission
(ICRP) geändert worden. Der Bundesrat hat nun die Anhänge 3 und 4 der StSV
entsprechend angepasst. Damit entspricht die Verordnung dem neusten Stand
von Wissenschaft und Technik.
Auf dem Areal des Paul Scherrer Instituts (PSI) befinden sich verschiedene
Kernanlagen sowie andere bewilligungspflichtige Anlagen, wie Beschleuniger
und Laboratorien. Bisher wurde der gesamte Betrieb vom Bundesamt für Energie
(BFE) bewilligt und von der Hauptabteilung für die Sicherheit der
Kernanlagen (HSK) beaufsichtigt. Eine Ausnahme bildete die Aufsicht über die
medizinischen Anwendungen, die dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) obliegt.
Für die Nicht-Kernanlagen des PSI, die der Strahlenschutzgesetzgebung
unterliegen, wird neu das BAG zuständig sein, wie dies schon für die übrigen
derartigen Forschungsanlagen in der Schweiz der Fall ist.
Die neue Regelung begründet sich in der Tatsache, dass heute die Kernanlagen
nur noch einen kleinen Teil des PSI ausmachen. Der Anteil der
Kernenergieforschung beträgt zudem nur noch knapp 15 Prozent der Tätigkeiten
des PSI. Die neuen Forschungsrichtungen und die neuen Grossanlagen des PSI
wie die Spallations-Neutronenquelle (SINQ), die im Aufbau befindliche
Synchrotronlichtquelle (SLS) und die Protonentherapie-Einrichtungen für die
Krebsbehandlung sind keine Kernanlagen. Sie unterstehen aber der
Strahlenschutzgesetzgebung und werden deshalb ab 1. Juli 2000 neu der
BAG-Aufsicht unterstellt.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Pressedienst
Auskunft:
Dr. Werner Zeller, Leiter Abteilung Strahlenschutz, Bundesamt für
Gesundheit, Tel. 031 322 95 05