Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Teleclub darf d-box in der Schweiz nicht einsetzen

MEDIENMITTEILUNG

Teleclub darf d-box in der Schweiz nicht einsetzen

Der Teleclub darf die von der deutschen Kirch-Gruppe entwickelte Set-Top
-Box für den Empfang digitaler TV-Programme in der Schweiz nicht einsetzen.
 Nach Ansicht des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr,
 Energie und Kommunikation (UVEK) ist diese sogenannte d-box geeignet, die
 digitale Verbreitung von anderen Pay-TV-Sendern zu benachteiligen und die
 freie Programmwahl des Publikums einzuschränken.

Die Teleclub AG plant, ihr Pay-TV-Programm in der Schweiz künftig in
 digitaler Form zu verbreiten, was eine besondere Empfangseinrichtung
 erfordert. Nötig ist eine Set-Top-Box, die das digitale Signal in ein für
 das Fernsehgerät brauchbares analoges Signal verwandelt. Diese Box
 ermöglicht auch die Entschlüsselung von codierten Pay-TV-Programmen und
 verfügt über ein Navigationssystem zur Erleichterung der Programmsuche.

Alle diese technischen Schlüsselpositionen bergen Gefahren für die
 Meinungsvielfalt im Rundfunk: Wer die Set-Top-Box kontrolliert, kann
 letztlich festlegen, welches Programmangebot unter welchen Bedingungen das
 Publikum erreicht. Deshalb muss sichergestellt werden, dass die
 technischen Rahmenbedingungen einer Set-Top-Box auch den medienpolitischen
 Anliegen nach Vielfalt und Offenheit  Rechnung tragen.

Für die Entschlüsselung des Teleclub-Programmes war die in Deutschland
 entwickelte d-box vorgesehen. Nach Ansicht des UVEK erfüllt diese Set-Top
-Box die erwähnten Voraussetzungen nicht, da sie nur ein einziges
 Verschlüsselungssystem versteht. Wollen die mit der d-box ausgerüsteten
 Haushalte Programme mit einer anderen Verschlüsselung empfangen, müssen
 sie sich eine zweite Set-Top-Box kaufen - es sei denn, es gelingt dem
 Anbieter des andern Pay-TV-Programmes, sich vertraglich den Schlüssel der
 d-box zu beschaffen.

Das UVEK fordert deshalb eine offene Set-Top-Box und verlangt die Anwendung
 des international anerkannten Verschlüsselungs- und Freischaltungssystems
 Multicrypt. Dieses System erlaubt es dem Publikum, dank einer offenen
 Schnittstelle unterschiedlich verschlüsselte Programme mit derselben Set
-Top-Box zu empfangen.

Auch die EU-Kommission hat sich für das Multicrypt-System ausgesprochen und
 diesem attestiert, dass es eine positive Auswirkung auf die Entwicklung
 eines freien und ungehinderten Wettbewerbs zur Folge habe.

Bern, 9. November 1999

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Dr. Martin Dumermuth, Vizedirektor BAKOM, 032 327 55 45

Dieser Entscheid ist auf der Homepage des BAKOM (www.bakom.ch) abrufbar.