Teleclub darf d-box in der Schweiz nicht einsetzen
MEDIENMITTEILUNG
Teleclub darf d-box in der Schweiz nicht einsetzen
Der Teleclub darf die von der deutschen Kirch-Gruppe entwickelte Set-Top
-Box für den Empfang digitaler TV-Programme in der Schweiz nicht einsetzen.
Nach Ansicht des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK) ist diese sogenannte d-box geeignet, die
digitale Verbreitung von anderen Pay-TV-Sendern zu benachteiligen und die
freie Programmwahl des Publikums einzuschränken.
Die Teleclub AG plant, ihr Pay-TV-Programm in der Schweiz künftig in
digitaler Form zu verbreiten, was eine besondere Empfangseinrichtung
erfordert. Nötig ist eine Set-Top-Box, die das digitale Signal in ein für
das Fernsehgerät brauchbares analoges Signal verwandelt. Diese Box
ermöglicht auch die Entschlüsselung von codierten Pay-TV-Programmen und
verfügt über ein Navigationssystem zur Erleichterung der Programmsuche.
Alle diese technischen Schlüsselpositionen bergen Gefahren für die
Meinungsvielfalt im Rundfunk: Wer die Set-Top-Box kontrolliert, kann
letztlich festlegen, welches Programmangebot unter welchen Bedingungen das
Publikum erreicht. Deshalb muss sichergestellt werden, dass die
technischen Rahmenbedingungen einer Set-Top-Box auch den medienpolitischen
Anliegen nach Vielfalt und Offenheit Rechnung tragen.
Für die Entschlüsselung des Teleclub-Programmes war die in Deutschland
entwickelte d-box vorgesehen. Nach Ansicht des UVEK erfüllt diese Set-Top
-Box die erwähnten Voraussetzungen nicht, da sie nur ein einziges
Verschlüsselungssystem versteht. Wollen die mit der d-box ausgerüsteten
Haushalte Programme mit einer anderen Verschlüsselung empfangen, müssen
sie sich eine zweite Set-Top-Box kaufen - es sei denn, es gelingt dem
Anbieter des andern Pay-TV-Programmes, sich vertraglich den Schlüssel der
d-box zu beschaffen.
Das UVEK fordert deshalb eine offene Set-Top-Box und verlangt die Anwendung
des international anerkannten Verschlüsselungs- und Freischaltungssystems
Multicrypt. Dieses System erlaubt es dem Publikum, dank einer offenen
Schnittstelle unterschiedlich verschlüsselte Programme mit derselben Set
-Top-Box zu empfangen.
Auch die EU-Kommission hat sich für das Multicrypt-System ausgesprochen und
diesem attestiert, dass es eine positive Auswirkung auf die Entwicklung
eines freien und ungehinderten Wettbewerbs zur Folge habe.
Bern, 9. November 1999
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Dr. Martin Dumermuth, Vizedirektor BAKOM, 032 327 55 45
Dieser Entscheid ist auf der Homepage des BAKOM (www.bakom.ch) abrufbar.