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Vereinbarung über die Anbindung der Schweiz ans franz. Eisenbahnnetz, insbesondere ans Hochgeschwindigkeitsnetz, unterzeichnet

MEDIENMITTEILUNG

Vereinbarung über die Anbindung der Schweiz ans französische Eisenbahnnetz,
 insbesondere ans Hochgeschwindigkeitsnetz, unterzeichnet

Der französische Minister für öffentliche Bauten, Verkehr und
 Wohnungswesen, Jean-Claude GAYSSOT und Bundesrat Moritz LEUENBERGER,
 Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für Umwelt-, Verkehr, Energie
 und Kommunikation (UVEK) haben heute in Genf im Namen ihrer Regierungen
 eine Vereinbarung über die Anbindung der Schweiz ans französische
 Eisenbahnnetz, insbesondere ans Hochgeschwindigkeitsnetz (TGV),
 unterzeichnet. Damit werden die westlichen Zubringerstrecken der Schweiz
 ans europäische Hochgeschwindigkeitsnetz aufgewertet. Diese Vereinbarung
 soll die langfristige Schieneninfrastruktur-Planung zwischen den beiden
 Staaten koordinieren.

Hauptelemente der neuen Rahmenvereinbarung sind Massnahmen zur Verbesserung
 der westlichen Zulaufstrecken der Schweiz in Richtung der französischen
 Hochgeschwindigkeitslinien. Die Vereinbarung umfasst die folgenden
 Zubringerstrecken:

· Genève - Nantua - Bourg-en-Bresse - Mâcon - Paris/Lyon  (Anbindung an
 bestehende Hochgeschwindigkeitslinie Paris - Sud-Est);

· Lausanne / Bern-Neuchâtel - Dole - Dijon - Aisy (Anbindung an bestehende
 Hochgeschwindigkeitslinie Paris - Sud-Est und an die zukünftige Linie des
 TGV Rhin-Rhône);

· Basel - Mulhouse (Anbindung an die zukünftigen
 Hochgeschwindigkeitsstrecken des TGV Est-européen und TGV Rhin-Rhône).

Langfristige Zielsetzung ist eine Fahrzeitverkürzung von 3 Stunden 35
 Minuten auf rund zweieinhalb Stunden auf der Strecke Genf - Paris, von 4
 Stunden 50 auf rund 2 ½ Stunden auf der Relation Basel - Paris sowie von 3
 Stunden 45 Minuten auf rund dreieinviertel Stunden auf der Strecke
 Lausanne - Paris.

Die Vereinbarung bietet aber auch die Grundlage zur Zusammenarbeit in
 Belangen des klassischen Schienenverkehrs, beispielsweise in den Bereichen
 des grenzüberschreitenden Regionalverkehrs oder des Güterverkehrs.

Die Vereinbarung nennt in kurz- und längerfristiger Hinsicht die
 angestrebten Verbesserungsmassnahmen modulartig auf den drei
 Zubringerstrecken, ohne diese aber schon im Detail zu fixieren. Diese
 Module können bis im Zeithorizont 2020 und je nach verkehrlichem Bedarf
 umgesetzt werden. Der gemischte Lenkungsausschuss wird aufgrund der noch
 zu erstellenden Vorprojekt- und Detailstudien Realisierungs- und
 Finanzierungspläne für jede Linie erstellen. Dabei werden die jeweiligen
 Anteile zur Mitfinanzierung der beiden Länder ermittelt. Diese müssen von
 den Verkehrsministern im Rahmen ihrer Kompetenzen wiederum genehmigt
 werden.

Schweizerischerseits wird die Mitfinanzierung dieser
 Verbesserungsmassnahmen über den Fonds zur Finanzierung der Infrastruktur
 des öffentlichen Verkehrs geregelt. Für Massnahmen zugunsten
 Verbesserungen der Anschlüsse der Ost- und Westschweiz ans europäische
 Hochgeschwindigkeitsnetz stehen insgesamt maximal 1,2 Milliarden CHF zur
 Verfügung. Zur Auslösung der Gelder für die konkreten Projekte wird ein
 Gesetz zu den HGV-Anschlüssen der Ost- und Westschweiz erarbeitet.

Die vorliegende Vereinbarung ist bis 2020 gültig und danach verlängerbar.

Weiteres Vorgehen

In der Schweiz wird die Vereinbarung nach der Ratifizierung durch die
 Eidgenössischen Räte in Kraft gesetzt. Eine entsprechende Botschaft soll
 im Verlaufe des Jahres 2000 dem Parlament unterbreitet werden, worauf sie
 voraussichtlich 2001 in Kraft treten kann.

Bis 2001 sollen auch die unter Federführung von Réseau Ferré de France
 (RFF) durchgeführten Vorprojektstudien für die Anschlüsse Genf und
 Lausanne / Bern-Neuchâtel abgeschlossen sein. Aufgrund dieser Studien kann
 der gemischte Lenkungsausschuss für die einzelnen Strecken ein
 Massnahmenpaket und einen Finanzierungsplan ausarbeiten.
 Schweizerischerseits werden diese Massnahmenpakete in das Bundesgesetz
 über den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn
-Hochleistungsnetz einfliessen. Dieses Gesetz soll gemäss heutigem
 Planungsstand 2002 dem Parlament unterbreitet werden. Nach Inkraftsetzung
 dieses Gesetzes können die Gelder aus dem hierfür eingerichteten Fonds für
 die Realisierungsmassnahmen ausgelöst werden.

In Frankreich wird die Vereinbarung nach der Genehmigung durch das
 Parlement in Kraft gesetzt. Das parlamentarische Genehmigungsverfahren
 wird im Jahr 2000 in Gang gesetzt.

Volkswirtschaftlicher Nutzen, Tourismus und verstärkter kultureller
 Austausch

Mit der Verbesserung der Bahnverbindungen und insbesondere der TGV
-Anschlüsse wird die Attraktivität der Wirtschafts- und Tourismus-Zentren
 sowohl in der Schweiz als auch in Frankreich erhöht. Wirtschaft, Gewerbe
 und Tourismus können davon profitieren. In kultureller Hinsicht wird das
 gegenseitige Verständnis zwischen den beiden Ländern gefördert, wobei auch
 der Deutschschweiz ein verstärkter Austausch über die Sprachgrenzen hinweg
 zugutekommt.

Europäische Entwicklungen im Schienenverkehr, Verkehrspolitik im Alpenraum

Weitere Themen der dieser Unterzeichnung vorangegangenen Diskussion waren
 die europäische Entwicklung im Schienenverkehr sowie die Bestrebungen um
 eine Harmonisierung der Verkehrspolitik im Alpenraum. Mit Genugtuung
 konnten beide Minister ihre weitgehende Übereinstimmung bezüglich der
 Bemühungen um eine verstärkte Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf
 die Schiene feststellen.

Die enge Zusammenarbeit im Verkehrsbereich zwischen den beiden Ländern kann
 somit unter besten Voraussetzungen weitergeführt werden.

Bern/Paris/Genf, 5. November 1999

MINISTERE DE L'QUIPEMENT, DES TRANSPORTS ET DU LOGEMENT

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Pressedienst UVEK, Tel. 031/322 55 11