Vereinbarung über die Anbindung der Schweiz ans franz. Eisenbahnnetz, insbesondere ans Hochgeschwindigkeitsnetz, unterzeichnet
MEDIENMITTEILUNG
Vereinbarung über die Anbindung der Schweiz ans französische Eisenbahnnetz,
insbesondere ans Hochgeschwindigkeitsnetz, unterzeichnet
Der französische Minister für öffentliche Bauten, Verkehr und
Wohnungswesen, Jean-Claude GAYSSOT und Bundesrat Moritz LEUENBERGER,
Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für Umwelt-, Verkehr, Energie
und Kommunikation (UVEK) haben heute in Genf im Namen ihrer Regierungen
eine Vereinbarung über die Anbindung der Schweiz ans französische
Eisenbahnnetz, insbesondere ans Hochgeschwindigkeitsnetz (TGV),
unterzeichnet. Damit werden die westlichen Zubringerstrecken der Schweiz
ans europäische Hochgeschwindigkeitsnetz aufgewertet. Diese Vereinbarung
soll die langfristige Schieneninfrastruktur-Planung zwischen den beiden
Staaten koordinieren.
Hauptelemente der neuen Rahmenvereinbarung sind Massnahmen zur Verbesserung
der westlichen Zulaufstrecken der Schweiz in Richtung der französischen
Hochgeschwindigkeitslinien. Die Vereinbarung umfasst die folgenden
Zubringerstrecken:
· Genève - Nantua - Bourg-en-Bresse - Mâcon - Paris/Lyon (Anbindung an
bestehende Hochgeschwindigkeitslinie Paris - Sud-Est);
· Lausanne / Bern-Neuchâtel - Dole - Dijon - Aisy (Anbindung an bestehende
Hochgeschwindigkeitslinie Paris - Sud-Est und an die zukünftige Linie des
TGV Rhin-Rhône);
· Basel - Mulhouse (Anbindung an die zukünftigen
Hochgeschwindigkeitsstrecken des TGV Est-européen und TGV Rhin-Rhône).
Langfristige Zielsetzung ist eine Fahrzeitverkürzung von 3 Stunden 35
Minuten auf rund zweieinhalb Stunden auf der Strecke Genf - Paris, von 4
Stunden 50 auf rund 2 ½ Stunden auf der Relation Basel - Paris sowie von 3
Stunden 45 Minuten auf rund dreieinviertel Stunden auf der Strecke
Lausanne - Paris.
Die Vereinbarung bietet aber auch die Grundlage zur Zusammenarbeit in
Belangen des klassischen Schienenverkehrs, beispielsweise in den Bereichen
des grenzüberschreitenden Regionalverkehrs oder des Güterverkehrs.
Die Vereinbarung nennt in kurz- und längerfristiger Hinsicht die
angestrebten Verbesserungsmassnahmen modulartig auf den drei
Zubringerstrecken, ohne diese aber schon im Detail zu fixieren. Diese
Module können bis im Zeithorizont 2020 und je nach verkehrlichem Bedarf
umgesetzt werden. Der gemischte Lenkungsausschuss wird aufgrund der noch
zu erstellenden Vorprojekt- und Detailstudien Realisierungs- und
Finanzierungspläne für jede Linie erstellen. Dabei werden die jeweiligen
Anteile zur Mitfinanzierung der beiden Länder ermittelt. Diese müssen von
den Verkehrsministern im Rahmen ihrer Kompetenzen wiederum genehmigt
werden.
Schweizerischerseits wird die Mitfinanzierung dieser
Verbesserungsmassnahmen über den Fonds zur Finanzierung der Infrastruktur
des öffentlichen Verkehrs geregelt. Für Massnahmen zugunsten
Verbesserungen der Anschlüsse der Ost- und Westschweiz ans europäische
Hochgeschwindigkeitsnetz stehen insgesamt maximal 1,2 Milliarden CHF zur
Verfügung. Zur Auslösung der Gelder für die konkreten Projekte wird ein
Gesetz zu den HGV-Anschlüssen der Ost- und Westschweiz erarbeitet.
Die vorliegende Vereinbarung ist bis 2020 gültig und danach verlängerbar.
Weiteres Vorgehen
In der Schweiz wird die Vereinbarung nach der Ratifizierung durch die
Eidgenössischen Räte in Kraft gesetzt. Eine entsprechende Botschaft soll
im Verlaufe des Jahres 2000 dem Parlament unterbreitet werden, worauf sie
voraussichtlich 2001 in Kraft treten kann.
Bis 2001 sollen auch die unter Federführung von Réseau Ferré de France
(RFF) durchgeführten Vorprojektstudien für die Anschlüsse Genf und
Lausanne / Bern-Neuchâtel abgeschlossen sein. Aufgrund dieser Studien kann
der gemischte Lenkungsausschuss für die einzelnen Strecken ein
Massnahmenpaket und einen Finanzierungsplan ausarbeiten.
Schweizerischerseits werden diese Massnahmenpakete in das Bundesgesetz
über den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn
-Hochleistungsnetz einfliessen. Dieses Gesetz soll gemäss heutigem
Planungsstand 2002 dem Parlament unterbreitet werden. Nach Inkraftsetzung
dieses Gesetzes können die Gelder aus dem hierfür eingerichteten Fonds für
die Realisierungsmassnahmen ausgelöst werden.
In Frankreich wird die Vereinbarung nach der Genehmigung durch das
Parlement in Kraft gesetzt. Das parlamentarische Genehmigungsverfahren
wird im Jahr 2000 in Gang gesetzt.
Volkswirtschaftlicher Nutzen, Tourismus und verstärkter kultureller
Austausch
Mit der Verbesserung der Bahnverbindungen und insbesondere der TGV
-Anschlüsse wird die Attraktivität der Wirtschafts- und Tourismus-Zentren
sowohl in der Schweiz als auch in Frankreich erhöht. Wirtschaft, Gewerbe
und Tourismus können davon profitieren. In kultureller Hinsicht wird das
gegenseitige Verständnis zwischen den beiden Ländern gefördert, wobei auch
der Deutschschweiz ein verstärkter Austausch über die Sprachgrenzen hinweg
zugutekommt.
Europäische Entwicklungen im Schienenverkehr, Verkehrspolitik im Alpenraum
Weitere Themen der dieser Unterzeichnung vorangegangenen Diskussion waren
die europäische Entwicklung im Schienenverkehr sowie die Bestrebungen um
eine Harmonisierung der Verkehrspolitik im Alpenraum. Mit Genugtuung
konnten beide Minister ihre weitgehende Übereinstimmung bezüglich der
Bemühungen um eine verstärkte Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf
die Schiene feststellen.
Die enge Zusammenarbeit im Verkehrsbereich zwischen den beiden Ländern kann
somit unter besten Voraussetzungen weitergeführt werden.
Bern/Paris/Genf, 5. November 1999
MINISTERE DE L'QUIPEMENT, DES TRANSPORTS ET DU LOGEMENT
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Pressedienst UVEK, Tel. 031/322 55 11