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Sitzung der beratenden italienisch-schweizerischen Kulturkommission (Consulta)

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Bern, 12. November 1999

Pressemitteilung

Sitzung der beratenden italienisch-schweizerischen Kulturkommission
(Consulta)

Die italienisch-schweizerische Kulturkommission hat heute am Sitz der
Universität der italienischen Schweiz in Lugano ihre periodische
Zusammenkunft abgehalten.

Die Kommission hat die kulturellen Beziehungen zwischen den beiden Ländern
einer Gesamtschau unterzogen. Wenn im allgemeinen der kulturelle Austausch
in diversen Gebieten und insbesondere im Rahmen der Beziehungen der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eine positive Bewertung verdient, ist
eine Vertiefung in den Bereichen der interuniversitären Zusammenarbeit, der
Anerkennung von Hochschulabschlüssen wie auch des Unterrichts und der
Stellung der italienischen Sprache in der Schweiz anzustreben.

Zur Frage der Anerkennung von Hochschulabschlüssen liess sich die Kommission
über den Fortschritt der Arbeiten zu einem bereinigten Entwurf eines
bilateralen Vertrages informieren, welcher die gegenseitige Anerkennung der
Gleichwertigkeit von universitären Bildungsinstituten in beiden Ländern zum
Gegenstand hat. Die Basis für einen Abkommensentwurf hat eine aus
schweizerischen und italienischen Experten zusammengesetzte Arbeitsgruppe am
Rande der Kommissionsarbeiten gelegt. Dieser Entwurf soll an einem nächsten
Treffen der Kommission bereinigt werden. Angesichts der beachtlichen Anzahl
italienischer Studenten, welche an den drei Fakultäten der Universität der
italienischen Schweiz eingeschrieben sind, hat die schweizerische Delegation
auf die besondere Bedeutung dieses Vertrages hingewiesen. Im Hinblick auf
eine baldige Unterzeichnung desselben hat sich die Kommission denn auch für
eine rasche Beendigung der Arbeiten ausgesprochen.

Besondere Aufmerksamkeit widmete die Kommission dem Unterricht der
italienischen Sprache in der Schweiz. Dabei hat die schweizerische
Delegation daran erinnert, dass das Reglement über die Anerkennung von
Maturitätszeugnissen keine obligatorische Verpflichtung zur Erteilung von
Italienischunterricht in den nicht italienischsprachigen Gebieten der
Schweiz beinhaltet. Die entsprechenden Regelungen statuieren vielmehr die
freie Wahl einer der drei Nationalsprachen als erste "Fremdsprache". In
diesem Zusammenhang wurde schweizerischerseits die Besorgnis über den
Beschluss des Kantons Zürich, englisch als erste Fremdsprache auf
Primarschulstufe einzuführen, ausgedrückt. Dieser Entscheid steht zwar nicht
in Widerspruch zu den einschlägigen Vorschriften, da er nicht die höhere
Schulbildung betrifft. Er riskiert indessen, die Wahl des Italienischen als
Maturitätsfach zu präjudizieren.

Italien hat auf die Notwendigkeit einer Verbesserung der Situation bei den
Kursen über italienische Sprache und Kultur für Kinder von italienischen
Eltern hingewiesen, welche in der Schweiz Wohnsitz haben. Dies in
Übereinstimmung mit den von der italienisch-schweizerischen
Ad-hoc-Kommission für Probleme in Erziehungsfragen im vergangenen September
in Rom angenommenen Beschlüsse.

Ebenfalls hat die schweizerische Delegation Artikel 116 der Bundesverfassung
bzw. Artikel 70 der nachgeführten Verfassung, welche am 1. Januar 2000 in
Kraft treten wird und die Viersprachigkeit der Schweiz zum Gegenstand hat,
erläutert. Dieser ermächtigt den Bund zur Gesetzgebung über den Gebrauch der
Amtssprachen im Verkehr zwischen den Behörden und in den Beziehungen zu den
Bürgern einerseits wie auch zur Förderung der Verständigung und des
Austausches unter den verschiedenen sprachlichen und kulturellen
Gemeinschaften andererseits.

Die Kommission hat ferner von der Absicht der zuständigen Behörden Kenntnis
genommen, die Revision des bilateralen Abkommens über die Zusammenarbeit im
Filmbereich vom 15. Mai 1990 voranzubringen.

Im Bereich von Radio und Fernsehen besteht eine vielfältige Zusammenarbeit
zwischen den beiden Ländern. Hierfür zuständig ist insbesondere die
paritätische Kommission RAI-SRG/RTSI. Im Lichte ihres öffentlichen Auftrages
wollen die beiden Unternehmen ihren Dialog zu Gunsten der
italienischsprachigen Gemeinschaft vertiefen.

Die Kommission hat festgestellt, dass die von privaten italienischen Sendern
verursachten Störgeräusche den Empfang von schweizerischen Radioprogrammen
in den schweize-rischen Grenzgebieten beeinträchtigen, und die zuständigen
Behörden eingeladen, diese Problematik einer baldigen Lösung zuzuführen.

Des weiteren hat die Kommission vom Erfolg der Veranstaltungen zum
vierhundertsten Geburtstag von Francesco Borromini Kenntnis genommen. Das
Ereignis hat die Entwicklung eines dichten Netzes wissenschaftlicher
Zusammenarbeit ermöglicht und konnte sich im Hinblick auf die im Kunstmuseum
von Lugano gezeigte Ausstellung über wertvolle Kunstgegenstände auf die
grosse Hilfsbereitschaft der italienischen Behörden und Institutionen
abstützen.

Darüber hinaus setzt sich die Kommission sowohl auf bilateraler wie
multilaterale Ebene für eine Zusammenarbeit zum Schutze kultureller Güter
und für ein Verbot der illegalen Ein-, Aus- und Durchfuhr ein.

Die schweizerische Delegation stand unter der Leitung des Direktors des
Bundesamts für Kultur, David Streiff, und wurde durch Regierungsrat Giuseppe
Buffi, Vorsteher des Departements für Erziehung und Kultur des Kantons
Tessin, und Marco Blaser, Direktor der Radio- und Fernsehgesellschaft der
italienischen Schweiz, ergänzt. Die italienische Delegation wurde vom
Generaldirektor für kulturelle Beziehungen im italienischen
Aussenministerium, Minister Gianfranco Facco Bonetti, geleitet. Ihr gehörten
auch der italienische Botschafter in der Schweiz, Arduino Fornara, und der
italienische Generalkonsul in Lugano, Antonio di Stefano, an.