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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Raumplanung

Bund und Kantone diskutieren Grundsatzfragen der Raumplanung

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes,
Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, traf am Freitag erstmals mit den für
die Raumplanung zuständigen Regierungsrätinnen und Regierungsräten der
Kantone zusammen. Im Zentrum der Aussprache standen aktuelle Fragen der
Raumplanung.

Vollzugsverordnung zum revidierten Raumplanungsgesetz

Zur Zeit läuft die Vernehmlassung zur Vollzugsverordnung. Es ist das
gemeinsame Ziel von Bund und Kantonen, für die korrekte Umsetzung der
neuen gesetzlichen Bestimmungen, die eine massvolle Öffnung im Bereich
des Bauens ausserhalb der Bauzone bringen, eine praxistaugliche
Verordnung auszuarbeiten. Grosse Erwartungen werden in gemeinsam zu
erarbeitende Vollzugshilfen gesetzt.

Agglomerationspolitik

Die Attraktivität der Schweiz als Wirtschaftsstandort hängt wesentlich
von der Lebensqualität und Funktionsfähigkeit der städtischen Regionen
ab. Die Hauptverantwortung für die bessere Berücksichtigung der
besonderen Probleme der Städte und Agglomerationen liegt bei den
Kantonen. Der Bund will jedoch die Probleme und Anliegen der Städte und
Agglomerationen - unter Wahrung der föderalistischen Aufgaben- und
bestehenden Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen - vermehrt
berücksichtigen. Deshalb will er den Dialog mit Kantonen und Städten
verstärken und bei der Abklärung seiner eigenen Handlungs-möglichkeiten
eng mit den Kantonen, Städten und Gemeinden zusammenarbeiten.

Umweltschutz und Raumplanung

Es ist ein altes Anliegen der Kantone, dass der Bund die beiden
Gesetzgebungen besser aufeinander abstimmt. Es ist vorgesehen, im
Vollzug enger und vor allem frühzeitiger zusammenzuarbeiten. Grundlage
dazu sollen die kantonalen Richtpläne bilden. Dem Bundesamt für
Raumplanung (BRP), das gemeinsam mit dem Bundesamt für Umwelt-, Wald-
und Landschaft (BUWAL) bereits gewisse Vorschläge ausgearbeitet hat,
soll dabei eine wichtige Vermittlerrolle zukommen. Die Kantone begrüssen
diese Neuregelung nachhaltig.

Stärkung der Raumordnungspolitik des Bundes

Seit geraumer Zeit fordern die Kantone eine Stärkung der Raumplanung auf
Bundesebene.  Die zuständigen kantonalen Behörden werden manchmal
unkoordiniert mit diversen raumwirksamen Tätigkeiten konfrontiert. Die
Kantone  wünschen nachdrücklich, dass der Bund  in die Lage versetzt
werde, ihren Bedürfnissen rascher gerecht zu werden. Auf internationaler
Ebene soll der Bund, gestützt auf einen Wunsch der Kantone, ebenfalls
eine aktive Rolle einnehmen, wobei die Kantone partnerschaftlich
einbezogen werden sollen.

Bern, 12. November 1999

Weitere Auskünfte:

Ueli Widmer, Direktor, Bundesamt für Raumplanung, 031/322 40 61
Dr. George Ganz, Geschäftsführer der Schweiz. Bau-, Planungs- und
Umweltschutzdirektoren-Konferenz (BPUK), Tel. 079/ 207 91 29 oder 01/342
23 00