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PRESSEMITTEILUNG
 

Beteiligung der Schweiz an der achten Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds

Der Bundesrat hat die Beteiligung der Schweiz an der achten Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds mit einem nicht rückzahlbaren Gesamtbetrag von 138 Millionen SFr. für die Zeit von 1999 bis 2001 gutgeheissen.

Der Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfDF) ist eine multilaterale finanzielle Institution, die zur Gruppe der Afrikanischen Entwicklungsbank gehört. Seit seiner Gründung 1971 ist dieser Fonds für zahlreiche afrikanische Länder eine der wichtigsten Finanzquellen. Er gewährt den ärmeren Ländern des Kontinents langfristige und äusserst zinsgünstige Darlehen. Es ist die Aufgabe des Fonds, die Armut in Afrika zu bekämpfen.

Der Fonds wird in der Regel alle drei Jahre mit nicht rückzahlbaren Beiträgen der traditionellen Geberländer (Mitglieder der OECD) sowie einiger Länder Afrikas, Lateinamerikas und Asiens geäufnet. Gegenstand der Verhandlung ist dabei jeweils auch die finanzielle Lastenverteilung (Burden Sharing) zwischen den Geberländern. Bis heute sind umgerechnet insgesamt 22 Milliarden Schweizerfranken in den Fonds geflossen, wovon die Schweiz 900 Mio. Fr. zur Verfügung gestellt hat, was einem durchschnittlichen Anteil von 3,83% aller Wiederauffüllungen entspricht.

Nach Jahren der Krise und einer zweijährigen Reformperiode erlebt die Gruppe der Afrikanischen Entwicklungsbank gegenwärtig eine Rückkehr zur Normalität, was ihre operationellen Aktivitäten betrifft. Diese positive Entwicklung ist auf die Umsetzung einer Reihe von institutionellen und finanziellen Reformen zurückzuführen, die von den Mitgliedländern der OECD verlangt worden waren. Im Gegenzug haben sie den Fonds mit neuen Ressourcen von insgesamt 2,4 Milliarden Dollar dotiert. Die Zuteilung dieser Mittel an die Nutzniesser wird von den Leistungen und den stabilen Verhältnissen in den Empfängerländern abhängig gemacht.

Strategisch orientiert sich der Fonds an der Qualität der öffentlichen Verwaltung, der Schaffung eines für die Privatinitiative günstigen Klimas, der systematischeren Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau in den Projekten, am nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen und an der Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit.

Mit ihren Beiträgen an die AfDF bezeugt die Schweiz ihren Willen und ihre Bereitschaft, ihren Anteil an die bedeutenden gemeinsamen Anstrengungen der Geberländer zugunsten der armen Länder in Afrika zu leisten. Sie bekräftigt damit ihre Absicht, die Zusammenarbeit auszubauen und ihre Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit dem afrikanischen Kontinent zu festigen.
 

Bern, 10. November 1999
 

Staatssekretariat für Wirtschaft
Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit
 

Auskunft:
seco, Multilaterale Finanzierungsinstitutionen, Michel Mordasini, Tel. 031 324 08 19
DEZA, Sektion Multilaterales, François Rohner, Tel. 031 322 36 58