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Neues Lohnsystem in der Bundesverwaltung


PRESSEMITTEILUNG

Neues Lohnsystem in der Bundesverwaltung

Die Löhne der rund 40'000 Bundesangestellten sollen ab 2001 verstärkt
die Leistung berücksichtigen. Der Bundesrat hat ein Aussprachepapier
verabschiedet, welches die Stossrichtung des neuen Lohnsystems vorgibt.
Dieses orientiert sich an erprobten Entlöhnungssystemen der
Privatwirtschaft und ist ein weiterer Schritt im laufenden
Modernisierungsprozess der Verwaltung. Das neue Lohnsystem ist insgesamt
budgetneutral einzuführen und sieht mehr Führungsverantwortung sowie den
Wegfall von Automatismen vor. Die Post und die SBB AG werden eigene
Lohnsysteme erarbeiten.

Das Lohnsystem der Bundesverwaltung entspricht den heutigen
Anforderungen nicht mehr. Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidg.
Räte haben den Bundesrat im Februar 1998 in ihrem Bericht zur
Personalpolitik des Bundes ersucht, die Besoldungspolitik von Grund auf
neu zu definieren. Der Bundesrat hat das Eidg. Finanzdepartement in der
Folge im November 1998 beauftragt, ein modernes, leistungsbezogenes
Lohnsystem zu entwickeln. Rechtliche Grundlage des neuen Systems ist das
Bundespersonalgesetz, welches im Dezember vom Ständerat als Zweitrat
behandelt wird und auf den 1.1.2001 in Kraft treten soll.

Die wesentlichsten Neuerungen sind:

? Bildung von Lohnbändern:  Die heute 31 Lohn- und 7 Ueberklassen werden
auf deutlich weniger Lohnbänder mit je einem fixen Funktions- und einem
variablen Leistungsteil reduziert.

? Wegfall von Automatismen: Die Lohnentwicklung gründet im heutigen
System hauptsächlich auf Automatismen, die sich aus dem Dienstalter der
Bundesangestellten ableiten. Dieser Automatismus fällt im neuen
Lohnsystem weg. Der Wegfall bietet Platz für eine stärker
leistungsdifferenzierte und flexiblere Lohnfindung.

? Mehr Führungsverantwortung: Die Führungskräfte werden künftig an der
Lohnbestimmung ihrer Mitarbeitenden stärker beteiligt. Die Lohnbemessung
basiert auf individuellen Zielvereinbarungs- und
Personalbeurteilungsgesprächen.

Ziel ist, das neue Lohnsystem nach Detailverhandlungen mit den
Personalverbänden des Bundes ab 1.1.2001 einzuführen. Es soll für die
allgemeine Bundesverwaltung, nicht aber für die Post und die SBB AG
gelten. Die Sozialpartner des Bundes haben bereits im Juni 1999 in einer
gemeinsamen Absichtserklärung vereinbart, dass die bestehenden Löhne bei
Inkraftsetzung des neuen Systems nicht gesenkt werden. Das neue
Lohnsystem soll für die Bundesverwaltung budgetneutral sein, d.h. ohne
Erhöhung des Personalbudgets eingeführt werden.

Der Bundesrat wird im kommenden Frühjahr zusammen mit der Verabschiedung
der Bundespersonalverordnung die wichtigsten Punkte des neuen
Lohnsystems formell beschliessen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Thierry Borel, Leiter Personalpolitische Systeme, 031 322 62 11
Peter Hablützel, Direktor Eidg. Personalamt, 031 322 62 01

3.11.1999