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Ganzheitlicher Rheinschutz im 21. Jahrhundert

MEDIENMITTEILUNG

Botschaft zum neuen internationalen Rheinschutz-Übereinkommen

Ganzheitlicher Rheinschutz im 21. Jahrhundert

Der Bundesrat hat heute die Botschaft an das Parlament zu einem neuen
 Übereinkommen der fünf Rheinanliegerstaaten und der Europäischen
 Gemeinschaft zum Schutz des Rheins verabschiedet. Ziel des am 12. April
 1999 in Bern unterzeichneten Vertrages ist der ganzheitliche Schutz des
 Rheins als Lebensraum. Bisher war der Rheinschutz vor allem auf die
 Reduktion der Gewässerverschmutzung ausgerichtet.

Mit dem neuen Rheinschutz-Übereinkommen machen die Rheinanliegerstaaten
 einen wichtigen Schritt zur nachhaltigen Entwicklung des Ökosystems Rhein.
 Der Staatsvertrag soll den individuellen Charakter des Rheins, seiner Ufer
 und seiner Auen schützen.

Das neue Rheinschutz-Übereinkommen will im Gegensatz zu den früheren
 Konventionen von 1963 und 1976 nicht nur die Wasserqualität verbessern.
 Die Vertragsstaaten Schweiz, Frankreich, Deutschland, Luxemburg und die
 Niederlande verpflichten sich, auch die Tiere und Pflanzen, die im Fluss
 und im Uferbereich leben, zu schützen. Dazu sollen die natürlichen
 Lebensräume und der ursprüngliche Flusslauf soweit wie möglich erhalten
 und wiederhergestellt werden.

Ziel des Rheinschutzübereinkommens ist auch eine ökologisch verträgliche
 Hochwasservorsorge, um in Zukunft besser gegen extreme
 Hochwasserereignisse gewappnet zu sein.

Weitere neue Elemente des Übereinkommens sind die Festschreibung des
 umweltpolitischen Vorsorgeprinzips sowie die Einbeziehung nichtstaatlicher
 Organisationen (NGO/NRO). Diese Organisationen werden als Beobachter
 anerkannt, können Vertreter zu den Sitzungen der Internationalen
 Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) entsenden und sich aktiv an den
 Arbeiten beteiligen. Damit wird der seit mehreren Jahren erprobte
 Informationsaustausch mit verschiedenen Interessensgruppen
 institutionalisiert und ausgebaut.

Erfolgsgeschichte für den Umweltschutz

Seit dem ersten internationalen Schutzvertrag im Jahr 1963 ist bereits viel
 erreicht worden. "Die Genesung des Rheins ist eine einmalige Erfolgsstory
 für den Umweltschutz", sagte BUWAL-Direktor Philippe Roch bei der
 Unterzeichnung des Übereinkommens. "Es ist weltweit einzigartig, dass ein
 derart grosses Flusssystem dank der effizienten Zusammenarbeit aller
 Anliegerstaaten saniert werden konnte."  Die Wasserqualität hat sich in
 den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert. Innert zehn Jahren konnten
 die Schadstoffe im Rhein halbiert werden. Mit dem Aktionsprogramm Rhein
 (Lachs 2000) gelang es, den in den 50er Jahren ausgestorbenen Lachs wieder
 anzusiedeln. Vorläufig bis zur Staustufe Iffezheim am Oberrhein, die
 derzeit mit einem Fischpass ausgerüstet wird. Für eine stabile,
 überlebensfähige Lachs-Population müssen weitere Fischpässe im Rhein und
 in seinen Nebenarmen gebaut werden, damit die Tiere die verschiedenen
 Staustufen passieren können.

Bern, 3. November 1999

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Edwin Müller, Sektion Gewässerreinhaltung, Bundesamt für Umwelt, Wald und
 Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 36

Othmar Bühler, Sektionschef Landesgrenzen und Nachbarrecht, Direktion für
 Völkerrecht, Tel. 031 322 30 72

Beilagen:

Übereinkommen zum Schutz des Rheins
(http://www.uvek.admin.ch/doku/presse/1999/d/99110303.pdf)

Botschaft
(http://www.uvek.admin.ch/doku/presse/1999/d/99110302.pdf)