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Vereinbarung über den Anschluss der NEAT ans italienische Hochgeschwindigkeitsnetz unterzeichnet

MEDIENMITTEILUNG

Vereinbarung über den Anschluss der NEAT ans italienische
 Hochgeschwindigkeitsnetz unterzeichnet

Der italienische Verkehrs- und Schifffahrtsminister Tiziano Treu und
 Bundesrat Moritz Leuenberger, Vorsteher des Eidgenössischen Departementes
 für Umwelt-, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) haben heute in
 Basel eine Vereinbarung über den Anschluss der Neuen Eisenbahn
-Transversale (NEAT) ans italienische Hochgeschwindigkeitsnetz-Netz
 (Südanschlüsse) unterzeichnet. Damit wird garantiert, dass auf den
 südlichen Zubringerstrecken der künftige NEAT-Personen- und Güterverkehr
 abgenommen wird. Diese Vereinbarung soll die langfristige
 Schieneninfrastruktur-Planung zwischen den beiden Staaten koordinieren.
 Eine ähnliche Vereinbarung zu den Nordanschlüssen der NEAT war bereits
 1996 in Lugano mit Deutschland unterzeichnet worden.

Hauptelemente des neuen Rahmenabkommens sind der Aus- und Neubau der NEAT
-Zubringerstrecken auf Schweizer und italienischer Seite. Diese Massnahmen
 betreffen die Achsen Lötschberg/Simplon - Mailand/Novara und St. Gotthard
- Novara/Mailand. Weitere Elemente sind die Verbesserung des Anschlusses an
 den Flughafen Malpensa, Ausbauten der Terminals für den alpenquerenden
 kombinierten Güterverkehr sowie eine Neubaustrecke von Lugano nach
 Mailand.

Die neue Strecke Lugano - Mailand stellt somit die für den NEAT-Personen-
 und Güterverkehr im Süden benötigten Kapazitäten zur Verfügung. Damit
 erhält die Schweiz auch kürzere Reisezeiten in die norditalienischen
 Zentren.  Die Weiterführung der NEAT bis Mailand bildet zudem einen
 zentralen Bestandteil der Integration des Schweizer Bahnnetzes in das
 internationale Netz und ist Element des transeuropäischen Eisenbahnnetzes
 der EU.

Der Zeitpunkt der Realisierung dieser Massnahmen orientiert sich am Bedarf,
 d.h. an der Verkehrsnachfrage. Für ihre Finanzierung gilt das
 Territorialitätsprinzip: Derjenige Staat, auf dessen Gebiet
 Eisenbahnbauten fallen, hat auch für die Investitionen aufzukommen.

Beitrag zur Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene

Die Schweiz und Italien leisten damit einen weiteren Beitrag zur im
 Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU angestrebten
 Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene. Zur
 Erreichung dieses Ziels sollen die Bahnen beider Länder alles unternehmen,
 damit auch die Qualität des Bahnangebots im Güter- und Personenverkehr
 verbessert wird.

Die vorliegende Vereinbarung ist bis 2020 gültig und danach verlängerbar.
 In der Schweiz wird sie nach der Ratifizierung durch die Eidgenössischen
 Räte in Kraft gesetzt. Eine entsprechende Botschaft soll anfangs 2000 dem
 Parlament unterbreitet werden.

"Joint venture" SBB-FS

Weiteres Thema der dieser Unterzeichnung vorangegangenen Diskussion war das
 sich in Vorbereitung befindende "Joint venture" zwischen SBB und FS, das
 von den Verkehrsministerien beider Länder sehr begrüsst wird. Die
 Überwindung nationaler Grenzen im Güterverkehr ist ein wichtiges Element
 zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Bahnen und wird wesentlich
 zur Verlagerung der Güter von der Strasse auf die Schiene beitragen. Für
 den Bereich des Güterverkehrs werden sich die beiden Bahnen nach einer
 Vorbereitungsphase von zwei Jahren auf Beginn des Jahres 2002 als
 gleichwertige Partner zusammenschliessen. Die neue Gesellschaft wird mit
 einem Transportvolumen von voraussichtlich 130 Mio. Tonnen zu einem der
 wichtigsten Akteurinnen im europäischen Güterverkehr werden.

Bern/Basel, 2. November 1999

UVEK   Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel. 031 322 57 75