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Neue Ansätze der pauschalen Schwerverkehrsabgabe

PRESSEMITTEILUNG

Neue Ansätze der pauschalen Schwerverkehrsabgabe

Die Ansätze der pauschalen Schwerverkehrsabgabe sollen auf den 1. Januar
2000 erhöht werden. Der Bundesrat hat heute die nötigen Anpassungen an
der diesbezüglichen Verordnung vorgenommen. Die pauschale Abgabe soll
allerdings auf den 1. Januar 2001 durch die leistungsabhängige ersetzt
werden.

Gestützt auf den Bundesbeschluss vom 20. März 1998 über den Bau und
Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs, hat
der Bundesrat bereits am 18. Juni 1999 beschlossen, die Abgabesätze zu
verdoppeln. Es galt nun jetzt, die Modalitäten der Umsetzung in der
Verordnung zu verankern, insbesondere ob die Verdoppelung der Ansätze
linear oder nach anderen Schlüsseln zu erfolgen habe.

Aufgrund der Ergebnissen der im Juli durchgeführten Vernehmlassung wird
die Verdoppelung der Abgabe grundsätzlich linear, so wie sie heute
vollzogen wird, umgesetzt. Nicht erhöht wird die Abgabe jedoch für
Fahrzeuge, welche voraussichtlich auch bei der leistungsabhängigen
Abgabe einer Pauschale unterliegen werden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Exemplare des Ergebnisses der Vernehmlassung können bei der
Oberzolldirektion, 3003 Bern (Fax 031 322 78 72, Telefon 031/322 66 26
oder 322 67 44), bestellt werden.
Auskünfte:
Fritz Schmucki, Chef Abteilung Zollveranlagung, Oberzolldirektion, Tel.
031/322 67 47
Jürg Hunziker, Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben,
Oberzolldirektion, Tel. 031/322 67 23

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”Hot Spot” jeweils weiterführende Links zu den aktuellen
Pressemitteilungen.

27.10.1999