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Harmonisierung der Eigenmittelvorschriften

PRESSEMITTEILUNG

Harmonisierung der Eigenmittelvorschriften

Die Eigenmittelvorschriften für Effektenhändler, die nicht dem
Bankengesetz unterstellt sind, werden mit der entsprechenden Regelung
für die Banken harmonisiert. Der Bundesrat hat eine Änderung der
Börsenverordnung verabschiedet, welche auf den 31. Dezember 1999 in
Kraft tritt. Demnach müssen die Eigenmittel der
„Nichtbanken-Effektenhändler“ künftig nur noch ein Viertel der
jährlichen Vollkosten oder maximal 10 Millionen Franken betragen, sofern
sie lediglich das Vermögensverwaltungsgeschäft betreiben

Nach den heutigen Vorschriften müssen die Eigenmittel von nicht dem
Bankengesetz unterstellten Effektenhändlern mindestens drei Viertel der
jährlichen Vollkosten betragen, sofern die Eigenmittelanforderungen nach
Artikel 12 der Bankenverordnung (BankV) geringer ausfallen.

Die ersten Erfahrungen mit dem neuen Börsengesetz haben nun gezeigt,
dass diese Vorschrift zu einer Ungleichbehandlung von
"Nichtbanken-Effektenhändlern" gegenüber Banken führen kann. Deshalb
wird der Unterlegungssatz von drei Vierteln auf einen Viertel reduziert
und die Eigenmittelunterlegung auf 10 Millionen Franken plafoniert.
Zusätzlich ist weiterhin ein Mindestkapital von 1,5 Millionen Franken
erforderlich.

Damit soll verhindert werden, dass „Nichtbanken-Effektenhändler“ trotz
gleicher Geschäftstätigkeit und gleichen Risiken höhere
Eigenmittelanforderungen erfüllen müssen als Banken. Diese müssen
aufgrund der Bankengesetzgebung nur pauschal ein Mindestkapital von 10
Millionen Franken nachweisen, sofern sie lediglich das
Vermögensverwaltungsgeschäft betreiben und keine zusätzlichen Kredit-
oder Marktrisiken eingehen. Für die Unterlegung solcher Risikogeschäfte
gelten für Banken und Nichtbanken-Effektenhändler weiterhin die gleichen
Unterlegungsgrundsätze.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Matthäus Den Otter, Eidg. Bankenkommission, Tel. 324 96 31

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”Hot Spot” jeweils weiterführende Links zu den aktuellen
Pressemitteilungen.

27.10.1999