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Investitionen für LSVA-System


PRESSEMITTEILUNG

Investitionen für LSVA-System

Der Bundesrat will den Aufbau des Systems zur Erhebung der
leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) vorantreiben. Er hat die
federführende Zollverwaltung ermächtigt, Verpflichtungen für
unaufschiebbare bauliche Massnahmen bei den Grenzzollämtern und
technische Ausrüstung im Umfang von 51 Mio einzugehen.

Die vom Volk im September 1998 gutgeheissene LSVA soll ab 2001 die
bisherige pauschale Schwerverkehrsabgabe ablösen. Die Abgabe soll
zwischen 750 Millionen und 1,5 Milliarden Franken jährlich einbringen.
Erhebungsgrundlage werden das höchstzulässige Gewicht des Fahrzeuges und
die in der Schweiz gefahrenen Kilometer sein. Um die Erhebung der LSVA
möglichst einfach zu gestalten, entwickelte der Bund in Zusammenarbeit
mit spezialisierten Unternehmen ein modernes Erfassungsgerät. Den für
die Produktion dieser Geräte erforderlichen Verpflichtungskredit haben
die Eidgenössischen Räte bereits bewilligt.

Für die übrige Realisierung des Erhebungssystems ist mit
Investitionskosten von 121,5 Millionen zu rechnen. Sie setzen sich wie
folgt zusammen:

* Bakensystem, d.h. antennenähnliche Kurzdistanz-Funkgeräte (Baken), die
bei den Zollämtern über der Fahrbahn montiert werden, für die
Kommunikation mit den Erfassungsgeräten in den Lastwagen.
* Abfertigungsterminals, vergleichbar mit Billettautomaten, für die
Abfertigung der ausländischen Fahrzeuge, die nicht mit einem
Erfassungsgerät ausgerüstet sind.
* Informatik.
* Bauliche Massnahmen bei den Zollämtern, z.B. Ausbau des
Kommunikationsnetzes, Abfertigungsraum, Verkehrsführung.
* Andere Sachmittel, wie Mobiliar, Registrierkassen, Kreditkartengeräte,
etc.

Der Verpflichtungskredit von 121,5 Millionen wurde vom Ständerat
genehmigt. Der Nationalrat hat ihn um 113,8 Millionen erhöht, um die
Gratisabgabe und den Gratiseinbau der Erfassungsgeräte zu ermöglichen.
Die Differenzbereinigung zwischen den beiden Kammern ist in der
Dezembersession vorgesehen.

Weil die Arbeiten am LSVA-System keinen Aufschub zulassen, hat der
Bundesrat (gestützt auf Art. 31 des Finanzhaushaltgesetzes) die
Zollverwaltung ermächtigt, für unbestrittene Investitionen vorzeitige
Kreditverpflichtungen in der Höhe von 51 Millionen Franken einzugehen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Hugo Geiger, Vizedirektor, Oberzolldirektion, Tel. 031/322 67
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27.10.1999