Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Schweizer Beteiligung an der „Kosovo-Force“: Bundesrat regelt Rechtsfragen

3003 Bern, 27. Oktober 1999

Medieninformation

Schweizer Beteiligung an der „Kosovo-Force“:    Bundesrat regelt
Rechtsfragen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch den „Participation- und
Financial Agreements“ zugestimmt, welche Teil des rechtlichen Rahmens für
den Einsatz des Schweizer Detachementes im Rahmen der internationalen
„Kosovo-Force“ bilden.

Am 23. Juni 1999 hatte der Bundesrat beschlossen, das Austrian Contingent
(AUCON), das im Rahmen der deutschen Brigade der "Kosovo-Force" (KFOR)
eingesetzt wird, bis Ende 2000 mit einem Schweizer Detachement ("Swiss
Company", SWISSCOY) von maximal 160 freiwilligen und grossenteils
unbewaffneten Angehörigen der Armee zu unterstützen. Das Gros der SWISSCOY
ist seit dem 8. Oktober im Einsatz.

Ende August 1999 war bereits das bilaterale Abkommen mit dem Bundesminister
für Landesverteidigung der Republik Österreich über die Teilnahme des
Kontingents der Schweizer Armee an AUCON/KFOR unterzeichnet worden.

Am Mittwoch nun genehmigte der Bundesrat die "Participation- und
Financial-Agreements" mit der NATO. Diese zwei Vereinbarungen stellen die
völkerrechtliche Grundlage der Schweizer Teilnahme dar und dienen der
formellen Notifikation der Schweizer Beteiligung am UNO-Friedenseinsatz im
Kosovo. Diese standardisierten Abkommen regeln Einzelheiten bezüglich
Zusammenarbeit zwischen den einzelnen KFOR-Staaten sowie wesentliche
Rechtsfragen zwischen den truppenentsendenden Staaten und der NATO.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
 Information