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Drittes Ausbildungsseminar im Rahmen von Partnerschaft für den Frieden

3003 Bern, 26. Oktober 1999

Presserohstoff

Humanitäres Völkerrecht

Drittes Ausbildungsseminar im Rahmen von Partnerschaft für den Frieden

Schutz von Zivilisten, verletzten Soldaten und Kriegsgefangenen - diese im
humanitären Völkerrecht festgelegten Regeln der Kriegführung werden in
vielen Konflikten nicht eingehalten. Dies, obwohl nach einer Studie des
Internationalen Komitees vom Roten Kreuz Menschen in allen Gegenden dieser
Welt - ob vom Krieg heimgesucht oder verschont - der Meinung sind, dass
Zivilisten nicht Gegenstand eines kriegerischen Gewaltaktes sein dürfen.

Hier setzt nun das von der Schweiz in dieser Woche im Rahmen der
Partnerschaft für den Frieden (PfP) durchgeführte Ausbildungsseminar an.
Bereits zum dritten Mal treffen sich in Genf rund 20 teils hochrangige
Militärs aus 17 Ländern zum Erfahrungsaustausch im Swiss Seminar on the Law
of Armed Conflict SLAC. Juristische Grundlagen, praktische Erfahrungen aus
Konfliktregionen dieser Welt und Ausbildungskonzepte verschiedener
Streitkräfte werden miteinander verglichen und Fallstudien erarbeitet.

Ausgangspunkt wie Zielsetzung des Seminars sind klar gesetzt: Nur gut
ausgebildete und geführte Soldaten halten sich an die Regeln des
Kriegsvölkerrechtes -auch dann, wenn der Krieg länger dauert, der Feind
nicht immer einfach zu identifizieren ist und die Opferzahlen immer weiter
steigen. Mit den aus dem Seminar gewonnenen Erkenntnissen sollen die
teilnehmenden Militärs dem Kriegsvölkerrecht in ihrem Heimatland Nachdruck
verleihen können.

Experten diskutieren

Höhepunkt der Veranstaltung: Eine Paneldiskussion am Mitwoch nachmitag mit
vier Offizieren aus vier Nationen : Admiral Leighton Smith (US Navy,
CINCIFOR ret.), LtCol Richard Spencer (British Armed Forces, Legal Adviser
ret.), A.P.V. Rogers (British Armed Forces, Head of Legal services ret.) und
Brigadier Martin Rutsch (South African Defence Forces, Head of Training
ret.). Alle Teilnehmer waren in Führungspositionen in kriegerischen
Auseinandersetzungen in Ex-Jugoslawien, den Falkland-Inseln, im Golf und im
südlichen Afrika mit den Schwierigkeiten der tagtäglichen Befolgung des
Kriegsvölkerrechts konfrontiert.

Andere Programmhöhepunkte

Konflikte unterhalb der Kriegsschwelle und friedensfördernde Einsätze
stellen für Offiziere und Mannschaft neue Herausforderungen dar. Mit
Einsatzregeln muss der Waffeneinsatz genau definiert werden, um unnötiges
Blutvergiessen und daraus folgende Eskalationen zu vermeiden. Patrick
Finnegan, USA und Cees de Rover beleuchten das Thema aus Sicht der Polizei
und des Militärs.

Der oberste militärische Ankläger der Schweiz, Oberauditor Brigadier Dieter
Weber, orientiert über die Rechtslage in der Schweiz. Seine Behörde ist
beauftragt, gegen mutmassliche Kriegsverbrecher in der Schweiz zu ermitteln
und zwar unabhängig davon, wo diese Kriegsverbrechen stattgefunden haben und
welcher Nationalität der Angeschuldigte angehört.

Auf internationaler Ebene aktiv ist das Kriegsverbrechertribunal mit Sitz in
Den Haag. Am SLAC wird die Arbeit des Tribunals durch einen
Anklagevertreter, den Südafrikaner Rod Dixon, vorgestellt
(http://www.un.org/icty/). Die neue Chefanklägerin des Tribunals ist im
übrigen seit September die Schweizerin Carla del Ponte.

Die Studie des IKRK, das ebenfalls mit einem Referenten am Seminar vertreten
ist, ist dokumentiert unter http://www.icrc.org/eng/whatsnew und unter
http://www.onwar.org, dem Website des IKRK zum fünfzigjährigen Jubiläum der
Genfer Konventionen vom 12. August 1949.

SLAC - Neue Partnerschaft, alte Tradition

Das Seminar SLAC wird von der Eidgenossenschaft im Rahmen des von der NATO
initiierten Programms "Partnerschaft für den Frieden" durchgeführt. Das
letztjährige Seminar ist dokumentiert unter
http://www.vbs.admin.ch/internet/gst/kvr/e/slac/index.htm.

Mit der Organisation des Seminares knüpft die Schweiz an ihre langjährige
humanitäre Tradition an. Bereits im Sonderbundskrieg von 1847 hatte der
Schweizer General G.H. Dufour, Oberkommmandierender der später siegreichen
Eidgenössischen Armee, seinen Soldaten befohlen, Gefangene und Wehrlose zu
schonen. In dieser Tradition einzuordnen ist auch die Gründung des Roten
Kreuzes, dessen erster Präsident eben jener General Dufour war.
Die Schweiz ist zudem seit 1864 Depositarstaat der Genfer Konventionen und
ihrer Zusatzprotokolle, welche die Grundlage für das Humanitäre Völkerrecht
bilden.

Anmerkung an die Redaktionen

Die Paneldiskussion kann auf Anmeldung von interessierten Journalistinnen
und Journalisten besucht werden. Im Anschluss daran findet auch eine kurze
Presseorientierung statt, mit der Möglichkeit, mit den Referenten kurze
Gespräche zu führen. Seminarsprache ist Englisch.

Auf Anfrage ist auch Bildmaterial zum Thema verfügbar.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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