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Bern, den 26. Oktober 1999

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT

Pressemitteilung

Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Schweiz und Mazedonien

Am 26. Oktober 1999 haben Bundesrat Joseph Deiss und der mazedonische Aussenminister Aleksandar Dimitrov in Bern ein Abkommen über technische und finanzielle Zusammenarbeit sowie humanitäre Hilfe unterzeichnet. Das Abkommen regelt die Modalitäten der schweizerischen Unterstützung für den Reform-Prozess in Mazedonien und soll vorerst fünf Jahre in Kraft bleiben. Bundesrat Deiss hat dem mazedonischen Aussenminister gleichzeitig ein Aide-mémoire übergeben zur Frage der Rückübernahme von mazedonischen Flüchtlingen und Rückkehrern in der Schweiz.

Die Projekte der technischen und finanziellen Zusammenarbeit sollen laut dem Abkommen die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen in Mazedonien tatkräftig unterstützen und die sozialen Auswirkungen des Reformprozesses mildern.

In den Projekten der technischen Zusammenarbeit wird vor allem die Vermittlung von Fachwissen angestrebt. Besonders gefördert werden sollen dabei Projekte zur Förderung der inter-ethnischen Beziehungen, Projekte zur Reform im Sozialsektor, der Privatisierung der Wirtschaft und der Umwelt. Unterstützt werden auch der wissenschaftliche und kulturelle Austausch, Handel und Investitionen. Die Bestimmungen des Abkommens gelten ebenfalls für die Humanitäre Hilfe der Schweiz an Mazedonien.

Die finanzielle Zusammenarbeit wird hauptsächlich geleistet durch die Finanzierung von schweizerischen Produkten, Geräten und Material für prioritäre Programme sowie die damit verbundenen Dienstleistungen und das entsprechende Sachwissen. Die Schweiz gewährt finanzielle Unterstützung vornehmlich für wichtige Infrastrukturprojekte, die kommerziell nicht finanzierbar sind. Besondere Aufmerksamkeit erhalten Projekte im Sozialsektor, im Energie- und im Umweltbereich.

Das Abkommen regelt die Befreiung von Geräten, Material, Fahrzeugen und Dienstleistungen von Steuern, Zoll und Gebühren, regelt die Ein- und Ausfuhrbewilligungen, die Visas und Arbeitsbewilligungen von schweizerischen Experten und ihre Zoll- und Steuerbefreiungen. Es beinhaltet ebenfalls eine Anti-Korruptionsklausel und bezeichnet die beiden zuständigen schweizerischen Bundesämter, die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) für die technische Zusammenarbeit und das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) für die finanzielle Zusammenarbeit.
 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an DEZA:

Reinhard Voegele, Tel. 031 322 44 10, Fax 031 324 16 96,
e-mail: reinhard.voegele@deza.admin.ch oder

seco: Ivan Pellegrinelli, Tel 031 324 09 10, Fax 031 324 09 62,
e-mail: ivan.pellegrinelli@ seco.admin.ch
 

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