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Zivilstandsurkunden und Heirat

Einheitliche Gebühren für Zivilstandsurkunden und Heirat

Neue Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen

Der Bundesrat verabschiedete heute eine neue Verordnung über die
Gebühren im Zivilstandswesen, die am 1. Januar 2000 in Kraft treten
wird. Die bisher durch die Kantone festgelegten Gebühren des
Zivilstandswesens werden auf Grund der am 26. Juni 1998 vom Parlament
beschlossenen Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches in Zukunft
gesamtschweizerisch einheitlich geregelt. Mit der Verein-heitlichung
verschwinden kantonale Unterschiede, die von der Bevölkerung je länger
je weniger verstanden wurden.

Heirat künftig gebührenpflichtig

Nach dem Kostendeckungsprinzip ist eine Gebühr jedesmal zu beziehen,
wenn eine Einzelperson vom Gemeinwesen eine Leistung verlangt. So sind
die Eintragungen in den Zivilstandsregistern zwar gratis, denn sie
erfolgen von Amtes wegen und in überwiegend staatlichem Interesse. Die
Ausstellung von Registerauszügen muss hingegen entschädigt werden. Die
konsequente Anwendung des Kostendeckungsprinzips führt zum Verzicht auf
die Kostenlosigkeit der Eheschliessung. Die Brautleute werden künftig in
der Regel 110.-- Franken für die Vorbereitung und Durchführung der
zivilstandsamtlichen Heirat bezahlen müssen. Gratis wird die
zivilstandsamtliche Eheschliessung allerdings sein, wenn der oder die
Verlobte im betreffenden Zivilstandskreis wohnt und der Kanton den
vollständigen oder teilweisen Verzicht auf die Gebühr vorsieht. Die
Kindesanerkennung auf dem Zivilstandsamt wird 60.-- Franken kosten,
wobei diese Gebühr die Kosten bewusst nicht vollständig deckt; denn die
Öffentlichkeit hat ein Interesse daran, dass das Kindes-verhältniss zu
ausserhalb einer Ehe geborenen Kindern freiwillig festgestellt wird.

Immerhin soll es keiner Person unmöglich sein, ein benötigtes
Zivilstandsdokument zu beziehen, ihr Kind anzuerkennen oder sich zu
verheiraten. Deshalb können Bedürftige weiterhin ganz oder teilweise von
der Bezahlung der festgesetzten Gebühr befreit werden.

Entwurf des EJPD gut aufgenommen

Vor der Verabschiedung war der neue Gebührentarif des Bundes den
Kantonsregierungen vom 18. März bis zum 15. Juni zur Vernehmlassung
unterbreitet worden. Die Fachverbände konnten ebenfalls dazu Stellung
nehmen. Der Verordnungsentwurf wurde gut aufgenommen. Insgesamt wurden
die Gebührensätze als angemessen beurteilt.
Der Verzicht auf die Kostenlosigkeit der Eheschliessung, verbunden mit
einem Vorbehalt zu Gunsten des kantonalen Rechts, fand ebenfalls breite
Zustim-mung.

Bern, den 27. Oktober 1999

Weitere Auskünfte:
Michel Montini, Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, Tel. 031 /
322 58 61
Rolf Reinhard, Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, Tel. 031 /
3222 53 48