Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Brücke an der Grenze

PRESSEMITTEILUNG

Brücke an der Grenze

Für den Neubau einer Fussgängerbrücke über die Grenze zwischen Bagni di
Craveggia (Italien) und Spruga (Schweiz), hat der Bundesrat grünen Licht
erteilt.

Die in den Jahren 1930 bis 1932 erstellte und als Uebergang auf
italienisches Staatsgebiet dienende Brücke wurde immer wieder durch sich
aufstauendes Geschiebe oder durch Lawinenniedergänge beschädigt und
unpassierbar gemacht.
Um die heutige Situation zu verbessern und eine ungefährliche Verbindung
zwischen den beiden Gemeinden aufrecht zu erhalten, wird unter Leitung
des Consorzio Strada Spruga-Bagni ein neuer Fussgängersteg südlich der
alten Brücke erstellt. Damit besteht wieder eine Verbindung im
Onsernone-Tal zwischen Italien und der Schweiz und somit der Zugang der
auf italienischem Hoheitsgebiet gelegenen Termalquellen und zu einer
Pension.
Zur Errichtung von Brücken, Stegen, Fähren und ähnlichen Vorrichtungen
zum Uebersetzen von Personen und Waren über Grenzgewässer ist der
Bundesrat Bewilligungsinstanz. Vorbehalten bleiben Bewilligungen des
Kantons.
Die Kosten belaufen sich einschliesslich der beidseitigen Erschliessung
durch Zufahrswege ungefähr auf Fr. 85'000.-. Die Finanzierung wird
hauptsächlich durch den Kanton Tessin sowie die Anrainergemeinden
sichergestellt.

Auskunft: Major F. Crameri, Grenzwachtkorps 4, Lugano, Tel 091 910‘48‘47

  Auf unserer Website http://www.efd.admin.ch finden Sie in der Rubrik
”Hot Spot” jeweils weiterführende Links zu den aktuellen
Pressemitteilungen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

27.10.1999