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Zivilstandsregister

Gesetzesgrundlage für Informatisierung der Zivilstandsregister

EJPD eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Zivilgesetzbuches

Der Bundesrat will eine klare Gesetzesgrundlage für die Informatisierung
der Zivilstandsregister (Personenstandsregister) schaffen. Er hat das
Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, den
Vorentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches den Kantonen, Parteien und
interessierten Organisationen bis Ende Januar 2000 zur Vernehmlassung zu
unterbreiten. Unter der Bezeichnung "Infostar" soll voraussichtlich ab
dem Jahr 2002 eine Informatiklösung zur Führung der Zivilstandsregister
gesamtschweizerisch eingeführt werden.

Zivilstandsämter weiterhin für Registerführung zuständig

Gegen 2000 Zivilstandsämter führen heute noch mit herkömmlichen Mitteln
die Register über Zivilstandsereignisse wie Geburt, Ehe und Tod sowie
das Familienregister. Das Bundesamt für Justiz und das Rechenzentrum des
EJPD arbeiteten seit 1997 auf Wunsch der kantonalen Fachbehörden das
Konzept "Infostar" für eine gesamtschweizerisch einheitlich
informatisierte Registerführung mit gemeinsamer Datenbank aus. Mit
"Infostar" erhalten die Zivilstandsämter ein modernes, effizientes
Werkzeug zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Die bewährte bisherige
Zuständigkeitsordnung wird durch die zukünftige Lösung grundsätzlich
nicht verändert. Indessen werden Doppelspurigkeiten durch separate
Eintragungen am Ereignisort und an den Heimatorten vermieden und damit
Fehlerquellen ausgeschaltet.

Gesamtschweizerische Datenbank

Die neuen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches im Abschnitt über die
Beurkundung des Personenstandes sehen vor, dass der Bund für die Kantone
eine zentrale Datenbank zur Beurkundung des Personenstandes betreibt.
Die Kantone werden verpflichtet, ihre Zivilstandsämter am System
anzuschliessen und im Prinzip auch den Betrieb der Datenbank zu
finanzieren. Die Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten bleiben
für die Registrierung namentlich von Geburt, Ehe und Tod sowie für die
Abgabe von Zivilstandsdokumenten zuständig. Die Kantone üben weiterhin
die direkte Aufsicht über die Zivilstandsämter aus. Den Anliegen des
Datenschutzes wird in der vorgesehenen Regelung Rechnung getragen und
die Behörden ausserhalb des Zivilstandswesens, die Daten abrufen dürfen,
werden abschliessend aufgezählt.

Mittelfristig erhebliche Einsparungen

Nach der bisherigen Regelung haben die Kantone die Kosten des Vollzugs
im Zivilstandswesen zu tragen und somit auch für die Finanzierung der
zentralen Teile des Systems "Infostar" aufzukommen. Für diese wird mit
Investitionskosten von rund 4 Millionen Franken und jährlichen
Betriebsvollkosten von rund 2,3 Millionen Franken gerechnet. Anderseits
dürfen die Kantone mittelfristig mit Nettoeinsparungen durch "Infostar"
von schätzungsweise 10 Millionen Franken jährlich rechnen. Die Effizienz
des Systems steigt mit zunehmendem Bestand an registrierten Daten. Das
bedeutet, dass die Einsparungen entsprechend dem Stand der
Datenrückerfassung erst nach mehreren Betriebsjahren in vollem Umfang
realisiert werden können.

Erläuternder Bericht und Vorentwurf können im Internet unter der Adresse
http:/www.admin.ch/bj (Rubrik Vernehmlassungen) abgerufen werden.

Bern, den 27 Oktober 1999

Weitere Auskünfte:
Martin Jäger, Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, Tel. 322 47
65
Rolf Reinhard, Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, Tel. 322 53
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