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Der Bundesrat beschliesst, Maurice Papon nach Frankreich auszuweisen

Der Bundesrat beschliesst, Maurice Papon nach Frankreich auszuweisen

An einer ausserordentlichen Sitzung hat der Bundesrat am frühen Freitag
Nachmittag beschlossen, Herrn Maurice Papon nach Frankreich auszuweisen.
Papon war letzte Nacht in der Schweiz auf Grund eines internationalen
Haftbefehls von Frankreich festgenommen worden.

Der Bundesrat hat diesen Entscheid gestützt auf die Artikel 70 und 102
Ziffer 8 und 10 der Bundesverfassung getroffen.

Mit diesem Entscheid bekundet der Bundesrat konkret seinen Willen, dass die
Schweiz für eine wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit rechtskräftig
verurteilte Person nicht als Zufluchtsort dienen kann.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

22.10.1999