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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Information des Oberauditors

Der Oberauditor

3003 Bern, 20. Oktober 1999

Medieninformation

Reizstoffeinsatz im Gymnastikraum der Ka-We-De Bern

1. Fest steht, dass am Abend des 15. September 1999 ungefähr um 20.15 Uhr
ein Festungswächter seinen zur Ausrüstung gehörenden Pfefferspray durch ein
gekipptes Fenster in den Gymnastikraum der Ka-We-De einsetzte. Es handelt
sich dabei klar um eine Einzeltat. Der Täter hat ein vollumfängliches
Geständnis abgelegt.

2. Die Ermittlungen haben eindeutig ergeben, dass keine anderen
Festungswächter mit der Tat etwas zu tun haben, weshalb keine weiteren
militärischen Untersuchungsverfahren im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 15.
September 1999 laufen oder zusätzlich eröffnet werden.

3. Die Schadenregulierung mit den betroffenen Frauen ist im Gange. Ein
allfällig entstandener materieller Schaden wird selbstverständlich aufgrund
der Haftpflicht des Bundes entschädigt.

4. Die gegen den Geständigen laufende Voruntersuchung wird voraussichtlich
im November endgültig abgeschlossen sein. Die Akten werden danach dem
Auditor des Divisionsgerichtes 3 (entspricht der Funktion des zivilen
Staatsanwaltes) zur Weiterbehandlung übergeben. Er wird darüber zu
entscheiden haben, ob der Vorfall durch ein Strafmandatsverfahren oder durch
Anklageerhebung an das Divisionsgericht zu beurteilen ist.