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Pressemitteilung, 20.10.99

Erstes Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Schweiz und Tadschikistan

Am 19. Oktober 1999 haben DEZA-Vizedirektor Remo Gautschi und Davlat Usmon, Wirtschaftsminister der Republik Tadschikistan in Duschanbe ein Abkommen über technische und finanzielle Zusammenarbeit sowie humanitäre Hilfe unterzeichnet. Das Abkommen regelt die Modalitäten der schweizerischen Unterstützung für den Reform-Prozess in Tadschikistan und soll vorerst fünf Jahre in Kraft bleiben. Für Tadschikistan ist es das erste Zusammenarbeitsabkommen überhaupt. Tadschikistan gehört neben Polen, Aserbaidjan, Kirgisistan, Turkmenistan und Usbekistan zu der von der Schweiz vertretenen Ländergruppe bei den Bretton-Woods-Institutionen, der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds (IWF).

Die Projekte der technischen und finanziellen Zusammenarbeit sollen die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen in Tadschikistan tatkräftig unterstützen und die sozialen Auswirkungen des Reformprozesses mildern.
In den Projekten der technischen Zusammenarbeit wird dabei vor allem die Vermittlung von Fachwissen angestrebt. Besonders gefördert werden sollen dabei Projekte zur Förderung des demokratischen Rechtsstaates, Projekte im Gesundheits- und Erziehungswesen, der Privatisierung der Wirtschaft, der Bergregionen und gegenseitige Studienmöglichkeiten.

Die finanzielle Zusammenarbeit wird hauptsächlich geleistet durch die Finanzierung von schweizerischen Produkten, Geräten und Material für prioritäre Programme sowie die damit verbundenen Dienstleistungen und das entsprechende Sachwissen. Die finanzielle Zusammenarbeit der Schweiz umfasst aber auch Zahlungsbilanzhilfe und Schuldenerleichterungen. Die Schweiz gewährt finanzielle Unterstützung vornehmlich für wichtige Infrastrukturprojekte, die kommerziell nicht finanzierbar sind. Besondere Aufmerksamkeit erhalten Projekte im Umweltsektor.

Das Abkommen regelt die Befreiung von Geräten, Material, Fahrzeugen und Dienstleistungen von Steuern, Zoll und Gebühren, regelt die Ein- und Ausfuhrbewilligungen, die Visas und Arbeitsbewilligungen von schweizerischen Experten und ihre Zoll- und Steuerbefreiungen. Es beinhaltet ebenfalls eine Anti-Korruptionsklausel und bezeichnet die beiden zuständigen schweizerischen Bundesämter, die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) für die technische Zusammenarbeit und das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) für die finanzielle Zusammenarbeit.
 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an DEZA:

Reinhard Voegele, Tel. 031 322 44 10, Fax 031 324 16 96,
e-mail: mailto: reinhard.voegele@deza.admin.ch oder

seco: Ivan Pellegrinelli, Tel 031 324 09 10, Fax 031 324 09 62,
e-mail: mailto: ivan.pellegrinelli@ seco.admin.ch