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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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PRESSEMITTEILUNG
 

Mehr Arbeitnehmerschutz bei der Arbeitsvermittlung
 

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Änderung der Arbeitsvermittlungsverordnung (Verordnung über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih, AVV) und der Gebührenverordung des Arbeitsvermittlungsgesetzes (GV-AVG) gutgeheissen. Die Änderungen werden auf den 1. Dezember 1999 in Kraft treten.

Die wichtigsten Neuerungen in diesem Paket:
 


Die vom Bundesrat gutgeheissenen Änderungen vollziehen grösstenteils bereits heute geltende Anwendungen des Arbeitsvermittlungsgesetzes. Sie bieten jedoch für die Rechtsanwender eine erhöhte Rechtssicherheit.
 

Bern, 20. Oktober 1999

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
 

Beilage: Verordnung über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih sowie Verordnung über Gebühren, Provisionen und Kautionen im Bereich des Arbeitsvermittlungsgesetzes

Auskunft: seco - Staatssekretariat für Wirtschaft, Ulrich Greub, Tel. 031 322 29 95