Ausländerregelung 1999/2000: Ohne Änderungen beschlossen
Ausländerregelung 1999/2000: Ohne Änderungen beschlossen
Der Entwurf des Bundesrates wurde in der Vernehmlassung begrüsst
Der Bundesrat hat die vorjährige Ausländerregelung
(Begrenzungsverordnung BVO) ohne Änderungen um ein Jahr verlängert. Die
Mehrheit der Vernehmlasser unterstützte seinen entsprechenden Vorschlag
vom 14. Juni 1999.
Eine Revision der Begrenzungsverordnung drängt sich zum jetzigen
Zeitpunkt nicht auf, weil namentlich das Abkommen über den
Personenverkehr mit der EU die schweizerische Ausländerregelung in naher
Zukunft massgeblich beeinflussen wird.
Festhalten an den bisherigen Höchstzahlen
Eine unveränderte Fortschreibung der bisherigen Höchstzahlen wurde
ebenfalls mehrheitlich unterstützt. Aufgrund der gesamtschweizerischen
Ausschöpfung der Kontingente lehnt der Bundesrat eine Erhöhung der
Bewilligungen für Jahres- und Kurzaufenthalter sowie für Saisonniers zur
Zeit ab, auch wenn vereinzelte Kantone aufgrund der anziehenden
Konjunktur ihre Höchstzahlen praktisch ausgeschöpft haben. Er zieht es
vor, dass in begründeten Fällen nach Rücksprache mit dem Bundesamt für
Ausländerfragen eine Lösung im Rahmen der bestehenden Höchstzahlen,
beispielsweise durch Abtretung von nicht benötigten Kontingenten anderer
Kantone, gesucht wird. Dies gilt namentlich für Saisonniersbewilligungen
in stark touristisch ausgerichteten Kantonen. Eine vorzeitige
Abschaffung des Saisonnierstatuts lehnt der Bundesrat jedoch ab, weil
Saisonbewilligungen ohnehin nur noch für EU/EFTA-Staatsangehörige
möglich sind und das bilaterale Abkommen im Perso-nenverkehr nach
Inkrafttreten für Saisontätigkeiten ein entsprechendes
Kurzaufenthalterstatut vorsieht.
Die Höchstzahlen für das Kontingentsjahr vom 1. November 1999 bis 31.
Oktober 2000 sind demnach wie folgt freigegeben:
- Jahresaufenthalter: 17'000; 12'000 Kantone, 5'000 Bund
- Kurzaufenthalter: 18'000; 11'000 Kantone, 7'000 Bund
- Saisonniers: 88'000; 80'000 Kantone, 8'000 Bund
Bern, 20. Oktober 1999
Weitere Auskünfte: Kurt Rohner, Bundesamt für Ausländerfragen, 031/322
28 88